Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten Erteilung

    Genehmigung für den Krankentransport beantragen

    Sofern Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in Hamburg Krankentransport betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle. Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Beschreibung

    Mit der Genehmigung wird nach Ihrem Antrag festgelegt, welche Anzahl an Krankenkraftwagen Sie während der definierten Betriebszeiten für den Krankentransport betriebsbereit halten müssen.

    Gegenstand des Krankentransports ist es, Patientinnen beziehungsweise Patienten, die keine Notfallpatientinnen beziehungsweise keine Notfallpatienten sind, sofern erforderlich, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.

    Um Beförderungen als Krankentransport durchführen und mit den Krankenkassen abrechnen zu können, wird eine Verordnung einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes benötigt.

    Im Krankentransport müssen Sie Krankenkraftwagen im Einsatz mit mindestens zwei Rettungssanitäterinnen beziehungsweise Rettungssanitätern besetzen. Die Krankenkraftwagen müssen Sie gemäß der jeweils gültigen DIN-Norm ausstatten und entsprechend straßenverkehrsrechtlich zulassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport (Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendenstraße 251

    20537 Hamburg

    Busse: 25/112/160: Haltestelle Wendenstraße (Mitte)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter, unterschriebener Antrag (Formblatt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Träger der Sozialversicherung sowie der Berufsgenossenschaft (die Stichtage dieser Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen)
    • Eigenkapitalbescheinigung (der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen)
    • Nachweis über den Abschluss einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung
    • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate)
    • Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, dass kein gerichtliches beziehungsweise staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist 
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis der fachlichen Eignung (Ihre fachliche Eignung belegen Sie in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer)
    • Bei Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind beziehungsweise werden: Gesellschaftsvertrag
    • Bei Personengesellschaften und bei Vereinen: die beglaubigte Abschrift der Satzung
    • Nachweis über einen Betriebssitz

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen dartun.
    • Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen sind fachlich geeignet  (zum Beispiel durch Ablegen der Fachkundeprüfung Rettungsdienst mit Kraftfahrzeugen vor einer einer Industrie- und Handelskammer)
    • Sie verpflichten sich, die Ihnen gegenüber den beförderten Personen obliegenden Haftung für Personen- und Sachschäden nicht auszuschließen.
    • Sie können einen Betriebssitz innerhalb des Gebiets der Freien und Hansestadt Hamburg nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Rettungsdienstgesetz (HmbRDG)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RettDGHA2019V2IVZ
    Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html
    Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
    www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html

    Rechtsbehelf

    Gegen den Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, ist eine Klage auf dem Verwaltungsgerichtsweg möglich.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag schriftlich, fügen alle Nachweise und Unterlagen bei und senden den Antrag per Post an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob der Antrag vollständig ist beziehungsweise noch Nachweise fehlen und teilt Ihnen das (Zwischen-)Ergebnis mit.
    • Bei klärungsbedürftigen Punkten werden Sie vor Erlass eines Bescheides angehört.
    • Die Genehmigung oder die Ablehnung der Genehmigung wird Ihnen schriftlich in Form eines Bescheids mitgeteilt.
    • Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie die Urkunde über die Genehmigung unverzüglich nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.

    Fristen

    Sie können jederzeit einen Antrag stellen, es gibt keine Antragsfristen.
    Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der unter „Bearbeitungsdauer“ genannten Frist abgelehnt wird.
    Die Genehmigung kann für die Dauer von bis zu vier Jahren erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
    Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, kann die zuständige Stelle die Frist vor ihrem Ablauf in einem Ihnen mitzuteilenden Zwischenbescheid um den Zeitraum verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der Frist darf höchstens drei Monate betragen. 

    Kosten

    Gebühren für die Genehmigung für das Betreiben von Krankentransport mit Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit: 657,00 EUR
    Genehmigung einer Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Betriebes mit Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit: 223,00 EUR
    Gebühren für die Genehmigung für den Austausch beziehungsweise die erstmalige Inbetriebnahme von Krankenkraftwagen sowie Luft- und Wasserfahrzeugen je Fahrzeug: 289,00 EUR
    im Einzelfall Auslagen für Entgelte für Postleistungen über 2,50 EUR
    Diese Angaben sind gültig für das Jahr 2024. Die Höhe der Gebühren ändert sich zum 01. Januar eines Jahres.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird die Genehmigung wirksam, sind Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer verpflichtet, den Betrieb einzurichten und aufrecht zu erhalten. Sie sind damit auch verpflichtet, zu leisten, das heißt Krankentransporte auch durchzuführen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FW-F02-F02321-Aufsichtsbehörde Krankentransport am 05.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Krankenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en