• Wellingsbüttel (Landkreis Wellingsbüttel, Hamburg)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Assistent / Assistentin für Funktionsdiagnostik Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beziehungsweise medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Sozialbehörde - G 5 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G 5 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

Aktuelles

Sozialbehörde - G 5 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

Beschreibung

Sozialbehörde - G 5 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

Adresse

Hausanschrift

Billstraße 80

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Öffnungszeiten

Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

 

Voraussetzungen

  • Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beziehungsweise medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik bestanden.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Rechtsgrundlage(n)

§ 1 Absatz 1 MTA-Gesetz (MTAG)
www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/__1.html

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit Ihres Antrages und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen

Kosten

80 - 200 €

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 28.11.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Medizinischer Technologe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en