Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beziehungsweise medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Kontaktperson
DL Soziales Certificate Nichtakademisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-3761
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beziehungsweise medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik bestanden.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/__1.html
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit Ihres Antrages und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Bis zu 6 Wochen
Kosten
80 - 200 €
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 28.11.2024