Hilfe für junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien
Verfahrenslotsen unterstützen Sie als junger Mensch mit (drohender) Behinderung oder als Familienmitglied bei der Verwirklichung der Ihnen zustehenden Leistungen.
Beschreibung
Wenn Sie ein junger Mensch mit (drohender) Behinderung sind oder ein Familienmitglied eines von einer (drohenden) Behinderung betroffenen jungen Menschen, brauchen Sie gegebenenfalls Unterstützung von verschiedenen Stellen oder möchten Leistungen, wie Sozial- oder Reha-Angebote in Anspruch nehmen. Zu wissen, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist, und welche Ansprüche Sie haben, ist oft schwer zu durchschauen.
Hier können Ihnen die Verfahrenslotsen weiterhelfen. Die Verfahrenslotsen
Bei Bedarf können Sie ein Beratungsgespräch mit den Verfahrenslotsen vereinbaren. Das Beratungsgespräch kann in den Beratungsräumen in der Sozialbehörde oder bei kooperierenden Einrichtungen stattfinden. Wenn Sie möchten, kommen die Verfahrenslotsen auch zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie online.
Hier können Ihnen die Verfahrenslotsen weiterhelfen. Die Verfahrenslotsen
- kennen die zuständigen Stellen und vermitteln Sie zu den zuständigen Ansprechpersonen.
- helfen bei der Zusammenarbeit von Institutionen.
- begleiten Sie auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren.
- setzen sich dafür ein, dass Ihr individueller Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird.
Bei Bedarf können Sie ein Beratungsgespräch mit den Verfahrenslotsen vereinbaren. Das Beratungsgespräch kann in den Beratungsräumen in der Sozialbehörde oder bei kooperierenden Einrichtungen stattfinden. Wenn Sie möchten, kommen die Verfahrenslotsen auch zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie online.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 2 IJH - Projekt Inklusive Jugendhilfe (Sozialbehörde - FS 2 IJH - Projekt Inklusive Jugendhilfe)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 2 IJH - Projekt Inklusive Jugendhilfe
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 2 IJH - Projekt Inklusive Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Kontaktperson
Verfahrenslotsen (Sozialbehörde)
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Sie sind unter 27 Jahre alt und (möglicherweise) von einer Behinderung bedroht oder betroffen oder
- Sie stehen in einem der folgenden Verfältnisse zur vorangehend benannten Person:
- Sie sind Familienmitglied oder erziehungs- beziehungsweise sorgeberechtigte Person
- Sie sind Pflegeperson oder haben eine andere dem entsprechende Erziehungsvollmacht
- Sie sind die gesetzlich bestimmte Betreuungsperson
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIIII) – Kinder- und Jugendhilfe - §10b SGB VIII
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__10b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__10b.html
Rechtsbehelf
Es handelt sich um ein Beratungsangebot. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie kontaktieren die Verfahrenslotsen per E-Mail oder Telefon und nennen Ihr Anliegen.
- Gegebenenfalls helfen die Verfahrenslotsen Ihnen sofort weiter. Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit den Verfahrenslotsen.
- Sie nehmen den Beratungstermin wahr. Bei Bedarf kann eine Person zur Gebärdensprachdolmetschung oder Übersetzung in Ihre Herkunftssprache an dem Termin teilnehmen.
- Die Verfahrenslotsen erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Anliegen. Bei Bedarf unterstützen Sie die Verfahrenslosen bei der Umsetzung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Angebot der Verfahrenslotsen sind auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar. Die jeweiligen Flyer liegen auch in digitaler Form als pdf-Dokument vor. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links". Wenn Sie möchten, können Ihnen die Flyer auch per Post zugeschickt werden.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand. Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand. Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verfahrenslotsen (Sozialbehörde) am 08.01.2025