• Barmbek-Süd (Landkreis Barmbek-Süd, Hamburg)
Antrag auf Herausgabe des Kindes Anordnung

Antrag auf Herausgabe des Kindes

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil unerlaubt vorenthält

Beschreibung

Im Rahmen der Personensorge für ein Kind haben die sorgeberechtigten Eltern oder andere Sorgeberechtigte, denen die Personensorge zusteht, ein Recht darauf, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Geraten sie bei einer Trennung oder Scheidung über den Aufenthaltsort des Kindes in Streit, können sie in der Sache eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Altona

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Altona

Adresse

Hausanschrift

Max-Brauer-Allee 89

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

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Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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Spohrstraße 6

22083 Hamburg

Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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Ernst-Mantius-Straße 8

21029 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

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Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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Dormienstraße 7

22587 Hamburg

S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

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Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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Buxtehuder Straße 9

21073 Hamburg

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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

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Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

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Schädlerstraße 28

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

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Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

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erforderliche Unterlagen

Unterlagen, mit denen die behaupteten Tatsachen bewiesen werden können, zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte sind Personen, denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der tatsächlichen Personensorge für das Kind zusteht.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde binnen zwei Wochen, wenn über einen Eilantrag auf Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil aufgrund mündlicher Erörterung entschieden wurde.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag zur Herausgabe des Kindes stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht.
  • Den Antrag müssen Sie begründen und die Voraussetzungen für die Anordnung glaubhaft machen, zum Beispiel durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über die behaupteten Tatsachen.
  • Das Familiengericht prüft zunächst, ob es über den Antrag nach
    • vorheriger mündlicher Verhandlung oder
    • im schriftlichen Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung entscheidet.
  • In den meisten Fällen erhält die Gegenseite vor einer Entscheidung Gelegenheit Ihre Sichtweise zu äußern.
  • Das Gericht muss die Beteiligten anhören. Diese sind:
    • Die Eltern
    • Das Jugendamt
    • In den meisten Fällen auch das Kind
  • Von der Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden.
  • Ein Richter beziehungsweise eine Richterin entscheidet sodann über die Herausgabe des Kindes an die antragsstellende Person.
  • Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann anschließend beantragt werden, dass der Sachverhalt auch noch in einer mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht entschieden werden soll.
  • Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Entscheidung des Richters nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes anordnen.
  • Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung durch den  Gerichtsvollzieher unter zur Zuhilfenahme der Polizei führen.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall und Dringlichkeit mehrere Stunden oder Tage bis Wochen.

Kosten

  • Gerichtskosten
  • gegebenenfalls Kosten für die beauftragte Rechtsanwältin oder den beauftragten Rechtsanwalt oder einen vom Gericht für das Kind bestellten Verfahrensbeistand.

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Beratung und Antragstellung ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 05.07.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Kind zurückbekommen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en