Antrag auf Herausgabe des Kindes Anordnung

    Antrag auf Herausgabe des Kindes

    Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil unerlaubt vorenthält

    Beschreibung

    Im Rahmen der Personensorge für ein Kind haben die sorgeberechtigten Eltern oder andere Sorgeberechtigte, denen die Personensorge zusteht, ein Recht darauf, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Geraten sie bei einer Trennung oder Scheidung über den Aufenthaltsort des Kindes in Streit, können sie in der Sache eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Version

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Version

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

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    Amtsgericht Hamburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Version

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, mit denen die behaupteten Tatsachen bewiesen werden können, zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte sind Personen, denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der tatsächlichen Personensorge für das Kind zusteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde binnen zwei Wochen, wenn über einen Eilantrag auf Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil aufgrund mündlicher Erörterung entschieden wurde.

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag zur Herausgabe des Kindes stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht.
    • Den Antrag müssen Sie begründen und die Voraussetzungen für die Anordnung glaubhaft machen, zum Beispiel durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über die behaupteten Tatsachen.
    • Das Familiengericht prüft zunächst, ob es über den Antrag nach
      • vorheriger mündlicher Verhandlung oder
      • im schriftlichen Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung entscheidet.
    • In den meisten Fällen erhält die Gegenseite vor einer Entscheidung Gelegenheit Ihre Sichtweise zu äußern.
    • Das Gericht muss die Beteiligten anhören. Diese sind:
      • Die Eltern
      • Das Jugendamt
      • In den meisten Fällen auch das Kind
    • Von der Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden.
    • Ein Richter beziehungsweise eine Richterin entscheidet sodann über die Herausgabe des Kindes an die antragsstellende Person.
    • Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann anschließend beantragt werden, dass der Sachverhalt auch noch in einer mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht entschieden werden soll.
    • Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Entscheidung des Richters nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes anordnen.
    • Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung durch den  Gerichtsvollzieher unter zur Zuhilfenahme der Polizei führen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall und Dringlichkeit mehrere Stunden oder Tage bis Wochen.

    Kosten

    • Gerichtskosten
    • gegebenenfalls Kosten für die beauftragte Rechtsanwältin oder den beauftragten Rechtsanwalt oder einen vom Gericht für das Kind bestellten Verfahrensbeistand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Beratung und Antragstellung ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 05.07.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Kind zurückbekommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en