Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen Erteilung

    Zulassung als fachkundige Person für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen beantragen

    Wenn Sie als fachkundige Person Untersuchungen von Abwasservorbehandlungsanlagen durchführen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung beantragen.

    Beschreibung

    Eine Abwasservorbehandlungsanlage ist eine Anlage, die Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt behandelt. Wenn Sie als fachkundige Person Abwasservorbehandlungsanlagen untersuchen möchten, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Vorgaben entsprechen, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Sie müssen die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erst wenn Ihnen die Zulassung vorliegt, dürfen Sie mit der Durchführung von Überprüfungen beginnen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über Ihre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abwassertechnik
    • Nachweis Ihrer Fachkunde
    • Gegebenenfalls: Zulassung in einem anderen Bundesland
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben bereits mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Abwassertechnik gearbeitet
    • Sie haben ein abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung abgeschlossen oder einen als gleichwertig anerkannter Abschluss oder in Ausnahmefällen eine fachbezogene Berufsausbildung in Verbindung mit einer langjährigen Berufserfahrung.
    • Sie sind unabhängig (es besteht kein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Prüftätigkeit und einer anderen von Ihnen angebotenen Leistung)
    • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

     § 15 (6) Hamburgisches Abwassergesetz
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV2P15

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Sie erhalten die Entscheidung der zuständigen Stelle mit einem schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen

    Kosten

    476,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stark, Martin am 27.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en