Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen Erteilung
Zulassung als fachkundige Person für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen beantragen
Wenn Sie als fachkundige Person Untersuchungen von Abwasservorbehandlungsanlagen durchführen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung beantragen.
Beschreibung
Eine Abwasservorbehandlungsanlage ist eine Anlage, die Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt behandelt. Wenn Sie als fachkundige Person Abwasservorbehandlungsanlagen untersuchen möchten, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Vorgaben entsprechen, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Sie müssen die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erst wenn Ihnen die Zulassung vorliegt, dürfen Sie mit der Durchführung von Überprüfungen beginnen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Herr Martin Stark
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Ihre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abwassertechnik
- Nachweis Ihrer Fachkunde
- Gegebenenfalls: Zulassung in einem anderen Bundesland
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Sie haben bereits mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Abwassertechnik gearbeitet
- Sie haben ein abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung abgeschlossen oder einen als gleichwertig anerkannter Abschluss oder in Ausnahmefällen eine fachbezogene Berufsausbildung in Verbindung mit einer langjährigen Berufserfahrung.
- Sie sind unabhängig (es besteht kein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Prüftätigkeit und einer anderen von Ihnen angebotenen Leistung)
- Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 (6) Hamburgisches Abwassergesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV2P15
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV2P15
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten die Entscheidung der zuständigen Stelle mit einem schriftlichen Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen
Kosten
476,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stark, Martin am 27.06.2024