Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben

    Wenn Sie eine Zweitwohnung oder eine Nebenwohnung in Hamburg innehaben, müssen Sie eine Zweitwohnungsteuererklärung abgeben.

    Beschreibung

    Sollten Sie neben Ihrer Hauptwohnung (Hauptwohnsitz / Lebensmittelpunkt) eine weitere Wohnung (Zweitwohnung) in Hamburg innehaben, wird dies mit der Zweitwohnungsteuer besteuert. Ohne Bedeutung ist dabei, ob sich Ihre erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb Hamburgs befindet.
     
    Sie sind zur Abgabe der Zweitwohnungsteuererklärung verpflichtet, wenn Ihnen die Wohnung als Zweitwohnung dient.
     
    Den Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung Ihrer Wohnung als Zweitwohnung endet, sollten Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Die Ummeldung der Nebenwohnung bei der Meldebehörde ist nicht ausreichend, um Ihre Zweitwohnungsteuerpflicht zu beenden. Die Steuerpflicht endet, wenn die Wohnung nicht mehr als Zweitwohnung zu beurteilen ist.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorch-Fock-Wall 11

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer:
    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular (oder authentifizierte Übermittlung per ELSTER)
    • Nachweis über die Miethöhe (Nettokaltmiete)
    Abmeldung von der Zweitwohnungsteuer:
    • Aufgabenachweis mit der Angabe des tatsächlichen Zeitpunkts der Beendigung des Mietverhältnisses (beispielsweise eine Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters, ein Abnahme- oder Übernahme-Protokoll der Wohnungsrückgabe).
    • Bei Wohnungseigentum: Nachweis der Vermietung, Überlassung oder Veräußerung.
    • Bei Ummeldung der bisherigen Zweitwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung: Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Zweitwohnung in Hamburg inne.
    Für Zweitwohnungen, die Sie aus beruflichen Gründen innehaben, werden Sie von der Zweitwohnungsteuer befreit, wenn Sie
    • verheiratet sind oder
    • sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden,
    • nicht dauernd getrennt leben und
    • der gemeinsame Hauptwohnsitz außerhalb von Hamburg liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ZwWoStGHAV3P2

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Zweitwohnungsteuererklärung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Zweitwohnungsteuererklärung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle setzt die Steuer für Ihre Zweitwohnung fest und erstellt den Zweitwohnungsteuerbescheid.
    • Sie erhalten den Zweitwohnungsteuerbescheid.
    • Sie bezahlen den Steuerbetrag regelmäßig.

    Fristen

    Reichen Sie die Zweitwohnungsteuererklärung bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres ein. Wenn Sie sich zum 1. Mai oder später im Jahr mit Ihrer Zweitwohnung in Hamburg anmelden, müssen Sie die Zweitwohnungsteuererklärung bis zum darauffolgenden Monatsletzten einreichen.
    Zahlen Sie je ein Viertel des Jahresbetrages der Steuer zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie eine Zweitwohnung in Hamburg innehaben, d.h. in dieser gemeldet sind oder gemeldet sein müssten, müssen Sie eine Zweitwohnungsteuererklärung abgeben.
    Bei Mietverhältnissen geben Sie als Mieterin oder Mieter die Zweitwohnungsteuererklärung ab.
    Als Vermieterin oder Vermieter müssen Sie die Zweitwohnung- steuererklärung nicht abgeben. Sie sind jedoch auskunftspflichtig, wenn die zuständige Stelle auf Sie zukommt.
    Die Zweitwohnungsteuer beträgt 8 Prozent der Nettokaltmiete.
    Sofern Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Zweitwohnung sind, diese selbst nutzen oder Angehörigen oder Ihren Arbeitnehmern überlassen und hierfür keine üblichen Mietzahlungen erfolgen, wird die vergleichbare Nettokaltmiete anhand des jeweils gültigen Hamburger Mietenspiegels ermittelt.
     
    Die Fälligkeiten zu den quartalsweisen Zahlungen werden Ihnen mit dem Zweitwohnungsteuerbescheid mitgeteilt. Sie können auch am SEPA- Lastschriftverfahren teilnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 24.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Nebenwohnungen Ummeldungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en