Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung Bestätigung

    Bestätigung der Eignung zur sachverständigen Stelle nach Heizkostenverordnung beantragen

    Wenn Sie als sachverständige Stelle gemäß Heizkostenverordnung tätig sein wollen, müssen Sie Ihre Eignung nachweisen und eine Bestätigung beantragen.

    Beschreibung

    Sachverständige Stellen gemäß Heizkostenverordnung prüfen und bestätigen die Eignung der Bauarten von Heizkostenverteilern zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs. Die Verteiler dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.
     
    Als sachverständige Stelle gemäß der Heizkostenverordnung können Sie als natürliche oder juristische Personen tätig sein. Ihre Eignung zu dieser Tätigkeit müssen Sie gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen. Die zuständige Stelle muss Ihre Eignung schriftlich bestätigen. Erst dann dürfen Sie die Tätigkeit auch ausüben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Eichdirektion Nord (Eichdirektion Nord)

    Aktuelles

    Eichdirektion Nord

    Beschreibung

    Eichdirektion Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Düppelstraße 63

    24105 Kiel

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben und Nachweis darüber, dass Sie über geeignete Räumlichkeiten und die technische Ausstattung nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügen
    • Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit (das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit der Leitung und des Personals)
    • Angaben zur Art der von Ihnen zur Begutachtung beabsichtigten Heizkostenverteiler
    • Nachweis über die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb
    • Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen von Ihnen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die erforderliche Ausrüstung zur Prüfung und Beurteilung von Heizkostenverteilern.
    • Ihre messtechnischen Einrichtungen erfüllen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
    • Sie verfügen über fachkundiges Personal.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
    www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
    Anlage (zu § 3) Abschnitt 19 Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
    www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle beteiligt die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) an der Prüfung Ihrer Eignung.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis Ihrer Prüfung.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

    Kosten

    Die Gebühren variieren nach Arbeitsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 10.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Verbrauchserfasssung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en