Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung Bestätigung
Bestätigung der Eignung zur sachverständigen Stelle nach Heizkostenverordnung beantragen
Wenn Sie als sachverständige Stelle gemäß Heizkostenverordnung tätig sein wollen, müssen Sie Ihre Eignung nachweisen und eine Bestätigung beantragen.
Beschreibung
Sachverständige Stellen gemäß Heizkostenverordnung prüfen und bestätigen die Eignung der Bauarten von Heizkostenverteilern zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs. Die Verteiler dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.
Als sachverständige Stelle gemäß der Heizkostenverordnung können Sie als natürliche oder juristische Personen tätig sein. Ihre Eignung zu dieser Tätigkeit müssen Sie gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen. Die zuständige Stelle muss Ihre Eignung schriftlich bestätigen. Erst dann dürfen Sie die Tätigkeit auch ausüben.
Als sachverständige Stelle gemäß der Heizkostenverordnung können Sie als natürliche oder juristische Personen tätig sein. Ihre Eignung zu dieser Tätigkeit müssen Sie gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen. Die zuständige Stelle muss Ihre Eignung schriftlich bestätigen. Erst dann dürfen Sie die Tätigkeit auch ausüben.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Eichdirektion Nord (Eichdirektion Nord)
Aktuelles
Eichdirektion Nord
Beschreibung
Eichdirektion Nord
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Eichdirektion Nord
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 431 988-4450
Fax: +49 431 988-4459
E-Mail: eichdirektion@ed-nord.de
erforderliche Unterlagen
- Angaben und Nachweis darüber, dass Sie über geeignete Räumlichkeiten und die technische Ausstattung nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügen
- Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit (das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit der Leitung und des Personals)
- Angaben zur Art der von Ihnen zur Begutachtung beabsichtigten Heizkostenverteiler
- Nachweis über die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb
- Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen von Ihnen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist.
Voraussetzungen
- Sie haben die erforderliche Ausrüstung zur Prüfung und Beurteilung von Heizkostenverteilern.
- Ihre messtechnischen Einrichtungen erfüllen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
- Sie verfügen über fachkundiges Personal.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
Anlage (zu § 3) Abschnitt 19 Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html
www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
Anlage (zu § 3) Abschnitt 19 Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle beteiligt die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) an der Prüfung Ihrer Eignung.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis Ihrer Prüfung.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.
Kosten
Die Gebühren variieren nach Arbeitsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 10.06.2024
Stichwörter
Verbrauchserfasssung