Verlängerung der Anerkennung als Assistenzhund beantragen
Die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund ist befristet. Sie können eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund wird immer befristet erteilt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sie können bei der zuständigen Stelle eine Verlängerung der Anerkennung beantragen. Die Anerkennung kann auf Ihren Antrag hin zweimal um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Kontaktperson
AssistenzhundeHH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-00
erforderliche Unterlagen
- Ein tierärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung des Assistenzhundes.
- Das Attest darf im Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis, dass der Hund in Ihrem konkreten Fall als Assistenzhund geeignet ist (konkret-individuelle Eignung) zum Beispiel durch Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eines Facharztes
- Ihr Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung
- Assistenzhundeausweis
Voraussetzungen
- Ihr Hund ist als Assistenzhund anerkannt. Die Gültigkeitsdauer der Anerkennung läuft zeitnah ab.
- Sie haben eine Behinderung, welche Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.
- Der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ermöglich Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus.
- Der Hund ist als Assistenzhund geeignet
- gute physische und psychische Verfassung ohne schwer behandelbare oder kontrollierbare chronische Schmerzen und Leiden sowie ohne Verhaltensstörungen.
- Der Hund ist gesundheitlich geeignet.
- Der Hund hat einen registrierten Mikrochip-Transponder.
- Der Hund ist bei einem Haustierregister angemeldet.
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Hund abdeckt. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 1 Million Euro, die Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Assistenzhundeverordnung (AHundV)
www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf
www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Verlängerung der Anerkennung bei der zuständigen Stelle und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Bei positiver Prüfung ändert die zuständige Stelle Ihren Assistenzhundeausweis ab.
Fristen
Sechs Monate vor Ablauf der Anerkennung
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AssistenzhundeHH am 06.06.2024
Stichwörter
Plakette