Verlängerung der Anerkennung als Assistenzhund beantragen

    Die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund ist befristet. Sie können eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund wird immer befristet erteilt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sie können bei der zuständigen Stelle eine Verlängerung der Anerkennung beantragen. Die Anerkennung kann auf Ihren Antrag hin zweimal um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ein tierärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung des Assistenzhundes.
      • Das Attest darf im Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als drei Monate sein.
    • Nachweis, dass der Hund in Ihrem konkreten Fall als Assistenzhund geeignet ist (konkret-individuelle Eignung) zum Beispiel durch Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eines Facharztes
    • Ihr Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung
    • Assistenzhundeausweis

    Voraussetzungen

    • Ihr Hund ist als Assistenzhund anerkannt. Die Gültigkeitsdauer der Anerkennung läuft zeitnah ab.
    • Sie haben eine Behinderung, welche Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.
    • Der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ermöglich Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus.
    • Der Hund ist als Assistenzhund geeignet
      • gute physische und psychische Verfassung ohne schwer behandelbare oder kontrollierbare chronische Schmerzen und Leiden sowie ohne Verhaltensstörungen.
    • Der Hund ist gesundheitlich geeignet.
    • Der Hund hat einen registrierten Mikrochip-Transponder.
    • Der Hund ist bei einem Haustierregister angemeldet.
    • Sie haben eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Hund abdeckt. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 1 Million Euro, die Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Assistenzhundeverordnung (AHundV)
    www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Verlängerung der Anerkennung bei der zuständigen Stelle und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Bei positiver Prüfung ändert die zuständige Stelle Ihren Assistenzhundeausweis ab.

    Fristen

    Sechs Monate vor Ablauf der Anerkennung

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AssistenzhundeHH am 06.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Plakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en