• Marienthal (Landkreis Marienthal, Hamburg)

Verlängerung der Anerkennung als Assistenzhund beantragen

Die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund ist befristet. Sie können eine Verlängerung beantragen.

Beschreibung

Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund wird immer befristet erteilt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sie können bei der zuständigen Stelle eine Verlängerung der Anerkennung beantragen. Die Anerkennung kann auf Ihren Antrag hin zweimal um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

Aktuelles

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Beschreibung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Ein tierärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung des Assistenzhundes.
    • Das Attest darf im Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als drei Monate sein.
  • Nachweis, dass der Hund in Ihrem konkreten Fall als Assistenzhund geeignet ist (konkret-individuelle Eignung) zum Beispiel durch Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eines Facharztes
  • Ihr Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung
  • Assistenzhundeausweis

Voraussetzungen

  • Ihr Hund ist als Assistenzhund anerkannt. Die Gültigkeitsdauer der Anerkennung läuft zeitnah ab.
  • Sie haben eine Behinderung, welche Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.
  • Der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ermöglich Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus.
  • Der Hund ist als Assistenzhund geeignet
    • gute physische und psychische Verfassung ohne schwer behandelbare oder kontrollierbare chronische Schmerzen und Leiden sowie ohne Verhaltensstörungen.
  • Der Hund ist gesundheitlich geeignet.
  • Der Hund hat einen registrierten Mikrochip-Transponder.
  • Der Hund ist bei einem Haustierregister angemeldet.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Hund abdeckt. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 1 Million Euro, die Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

§ 24 Assistenzhundeverordnung (AHundV)
www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Verlängerung der Anerkennung bei der zuständigen Stelle und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positiver Prüfung ändert die zuständige Stelle Ihren Assistenzhundeausweis ab.

Fristen

Sechs Monate vor Ablauf der Anerkennung

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch AssistenzhundeHH am 06.06.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Plakette

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en