Anerkennung als Assistenzhund beantragen
Wenn Sie Ihren Hund als Assistenzhund anerkennen lassen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Person mit Behinderung in Ihrem Alltag durch einen Hund unterstützt werden, können Sie den Hund als Assistenzhund anerkennen lassen.
Da für die Ausbildung eines Hundes zum Assistenzhund bestimmte Anforderungen gelten, stellt die offizielle Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund sicher, dass Sie angemessen durch ihn unterstützt werden. Wenn Ihr Hund als Assistenzhund anerkannt ist, können Sie zudem von damit verbundenen Rechten und Vorteilen profitieren. Die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund ermöglicht es Ihnen, den Hund an Orte mitzunehmen, an denen Tiere normalerweise nicht erlaubt sind. Zudem können Sie gegebenenfalls von Versicherungsvergünstigungen, Steuererleichterungen und finanziellen Zuschüssen profitieren.
Sie müssen die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund bei der zuständigen Stelle beantragen.
Da für die Ausbildung eines Hundes zum Assistenzhund bestimmte Anforderungen gelten, stellt die offizielle Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund sicher, dass Sie angemessen durch ihn unterstützt werden. Wenn Ihr Hund als Assistenzhund anerkannt ist, können Sie zudem von damit verbundenen Rechten und Vorteilen profitieren. Die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund ermöglicht es Ihnen, den Hund an Orte mitzunehmen, an denen Tiere normalerweise nicht erlaubt sind. Zudem können Sie gegebenenfalls von Versicherungsvergünstigungen, Steuererleichterungen und finanziellen Zuschüssen profitieren.
Sie müssen die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
- Prüfungsbescheinigung, Prüfungszeugnis oder vergleichbarer Nachweis einer bestandenen Prüfung, die den Hund als Assistenzhund qualifiziert (das Datum der Prüfung muss ersichtlich sein)
- Nachweis, dass der Hund in Ihrem konkreten Fall als Assistenzhund geeignet ist (konkret-individuelle Eignung) zum Beispiel durch Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eines Facharztes
- Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich, stehend oder liegend)
- Farbfoto des Menschen mit Behinderung
- Ihr Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Assistenzhund
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung, welche Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.
- Der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ermöglich Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus.
- Der Hund ist als Assistenzhund geeignet
- gute physische und psychische Verfassung ohne schwer behandelbare oder kontrollierbare chronische Schmerzen und Leiden sowie ohne Verhaltensstörungen.
- Der Hund hat eine Ausbildung durchlaufen, die ihn zum Assistenzhund qualifiziert.
- Umfang von mindestens 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten.
- Die Ausbildung ist unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen erfolgt.
- Der Hund ist gesundheitlich geeignet.
- Der Hund hat einen registrierten Mikrochip-Transponder.
- Der Hund ist bei einem Haustierregister angemeldet.
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Hund abdeckt. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 1 Million Euro, die Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Assistenzhundeverordnung (AHundV)
www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf
www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie absolvieren gemeinsam mit Ihrem Hund eine Ausbildung bei einer qualifizierten Stelle oder lassen den Hund dort von einer anderen Person ausbilden.
- Sie schließen die Ausbildung ab (gegebenenfalls durch das Ablegen einer Prüfung) und erhalten eine Bestätigung der abgeschlossenen Ausbildung (Zertifizierung).
- Sie reichen einen Antrag auf Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Bei positiver Prüfung wird Ihrem Hund die Anerkennung als Assistenzhund erteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid sowie einen Assistenzhundeausweis und ein Abzeichen.
- Wenn Sie Ihre mit der Anerkennung des Hundes als Assistenzhund einhergehenden Rechte wahrnehmen wollen, befestigen Sie das Abzeichen sichtbar am Hund und führen den Ausweis mit sich.
- Sie lassen jährlich von einem Tierarzt prüfen ob Ihr Assistenzhund weiterhin gesundheitlich geeignet ist.
Fristen
Die Anerkennung wird befristet erteilt und bleibt gültig bis Ihr Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
Der hier beschriebene Verfahrensablauf gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Ab dem 01. Januar 2026 wird die Anerkennung von Assistenzhunden von anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsstellen vorgenommen.
Der hier beschriebene Verfahrensablauf gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Ab dem 01. Januar 2026 wird die Anerkennung von Assistenzhunden von anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsstellen vorgenommen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehrere Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Eine anzuerkennende Prüfung wird von jemandem durchgeführt, der nicht an der Ausbildung des Hundes beteiligt war. Diese Person sollte spezielle Qualifikationen als Prüfer für Assistenzhunde haben. Zum Beispiel eine Zertifizierung von der Industrie- und Handelskammer oder vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Alternativ könnte die prüfende Person auch für einen Verband arbeiten, der klare Prüfstandards hat und diese bei der Prüfung einhält. Auch eine im Ausland absolvierte Prüfung kann anerkannt werden, wenn diese nachweislich den in Deutschland geltenden Standards entspricht.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AssistenzhundeHH am 06.06.2024
Stichwörter
Plakette