Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung

    Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

    Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im Auftrag der Behörden oder zur eigenen Kontrolle Untersuchungen durchführen möchten, müssen Sie eine Zulassung (Notifizierung) beantragen. Diese Zulassung können Sie für die Untersuchung von Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.
    Diese Zulassung berechtigt Sie nicht zur Probennahme und Untersuchung von Trinkwasser.

    zuständige Stelle

    HU4- Umweltuntersuchungen

    Ansprechpartner

    HU4- Umweltuntersuchungen (HU4- Umweltuntersuchungen)

    Aktuelles

    HU4- Umweltuntersuchungen

    Beschreibung

    HU4- Umweltuntersuchungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129b

    20539 Hamburg

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Vollständiger Antrag
    Akkreditierungsurkunde und Anlagen,
    Handelsregister-Auszug,
    Versicherungsnachweis,
    Verpflichtungserklärung,
    Führungszeugnis der Labor-Leiterin oder des Labor-Leiters
    Liste der internen und externen Probenehmerinnen und Probennehmer

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren Firmensitz in Hamburg.
    Sofern Ihr Firmensitz nicht in Hamburg liegt:
    • Das Bundesland, in dem Ihr Firmensitz liegt, bietet keine entsprechende Notifizierung an.
    Sofern Ihr Firmensitz im europäischen Ausland liegt:
    • Sie planen in Hamburg tätig zu werden.
     
    Sie erfüllen die Anforderungen
    • an die Untersuchungsstelle und deren Organisation,
    • an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle sowie
    • an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 Abs 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html

    §§ 16 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16

    § 17a Hamburgisches Abwassergesetz (HambAbwG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHApP17a

    Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (W/AbwUZulV HA 2015)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015rahmen

    Fachmodul Wasser (zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich)
    https://www.lawa.de/documents/fachmodul_wasser_18_1619787992.10

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf „Zulassung zur Wasseruntersuchungsstelle“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
    • Sie werden von der zuständigen Stelle über das Internetportal des Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) als Wasseruntersuchungsstelle bekannt gegeben. Ihre Notifizierung gilt in allen Bundesländern.

    Fristen

    Sie benötigen die Bekanntgabe als Wasseruntersuchungsstelle bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Monate, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind.

    Kosten

    Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche. Sie liegt zwischen 325,00 und 3000,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Wasseruntersuchungsstelle umfassen Ihre Aufgaben die folgenden Teilbereiche:
    1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
    2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
    3. Elementanalytik,
    4./5. Gruppen- und Summenparameter,
    6. Gas-Chromatographische Verfahren,
    7. HPLC-Verfahren,
    8. Mikrobiologische Verfahren
    9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
    9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Laborzulassungen.Wasser am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Notifizierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en