Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung
Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen
Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im Auftrag der Behörden oder zur eigenen Kontrolle Untersuchungen durchführen möchten, müssen Sie eine Zulassung (Notifizierung) beantragen. Diese Zulassung können Sie für die Untersuchung von Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.
Diese Zulassung berechtigt Sie nicht zur Probennahme und Untersuchung von Trinkwasser.
Diese Zulassung berechtigt Sie nicht zur Probennahme und Untersuchung von Trinkwasser.
zuständige Stelle
HU4- Umweltuntersuchungen
Ansprechpartner
HU4- Umweltuntersuchungen (HU4- Umweltuntersuchungen)
Aktuelles
HU4- Umweltuntersuchungen
Beschreibung
HU4- Umweltuntersuchungen
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Kontaktperson
Institut für Hygiene und Umwelt
Internet
erforderliche Unterlagen
Vollständiger Antrag
Akkreditierungsurkunde und Anlagen,
Handelsregister-Auszug,
Versicherungsnachweis,
Verpflichtungserklärung,
Führungszeugnis der Labor-Leiterin oder des Labor-Leiters
Liste der internen und externen Probenehmerinnen und Probennehmer
Akkreditierungsurkunde und Anlagen,
Handelsregister-Auszug,
Versicherungsnachweis,
Verpflichtungserklärung,
Führungszeugnis der Labor-Leiterin oder des Labor-Leiters
Liste der internen und externen Probenehmerinnen und Probennehmer
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Firmensitz in Hamburg.
Sofern Ihr Firmensitz nicht in Hamburg liegt:
Sie erfüllen die Anforderungen
Sofern Ihr Firmensitz nicht in Hamburg liegt:
- Das Bundesland, in dem Ihr Firmensitz liegt, bietet keine entsprechende Notifizierung an.
- Sie planen in Hamburg tätig zu werden.
Sie erfüllen die Anforderungen
- an die Untersuchungsstelle und deren Organisation,
- an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle sowie
- an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 Abs 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html
§§ 16 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16
§ 17a Hamburgisches Abwassergesetz (HambAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHApP17a
Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (W/AbwUZulV HA 2015)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015rahmen
Fachmodul Wasser (zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich)
https://www.lawa.de/documents/fachmodul_wasser_18_1619787992.10
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html
§§ 16 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16
§ 17a Hamburgisches Abwassergesetz (HambAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHApP17a
Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (W/AbwUZulV HA 2015)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015rahmen
Fachmodul Wasser (zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich)
https://www.lawa.de/documents/fachmodul_wasser_18_1619787992.10
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf „Zulassung zur Wasseruntersuchungsstelle“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Sie werden von der zuständigen Stelle über das Internetportal des Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) als Wasseruntersuchungsstelle bekannt gegeben. Ihre Notifizierung gilt in allen Bundesländern.
Fristen
Sie benötigen die Bekanntgabe als Wasseruntersuchungsstelle bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Monate, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind.
Kosten
Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche. Sie liegt zwischen 325,00 und 3000,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Wasseruntersuchungsstelle umfassen Ihre Aufgaben die folgenden Teilbereiche:
1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
3. Elementanalytik,
4./5. Gruppen- und Summenparameter,
6. Gas-Chromatographische Verfahren,
7. HPLC-Verfahren,
8. Mikrobiologische Verfahren
9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).
1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
3. Elementanalytik,
4./5. Gruppen- und Summenparameter,
6. Gas-Chromatographische Verfahren,
7. HPLC-Verfahren,
8. Mikrobiologische Verfahren
9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Laborzulassungen.Wasser am 28.05.2024
Stichwörter
Notifizierung