Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft - Bestimmung

    Bekanntgabe als Untersuchungsstelle im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich beantragen

    Sie können die Bekanntgabe als Untersuchsuchungsstelle im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich beantragen.

    Beschreibung

    Um Vorgaben zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Abfallentsorgung sicherzustellen, müssen Messungen und Untersuchungen durchgeführt werden. Bestimmte Messungen und Untersuchungen dürfen nur von  behördlich bestimmten Untersuchungsstellen vorgenommen werden.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich als Untersuchungsstelle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz notifizieren lassen.
    Sie können als Untersuchungsstelle für die folgenden Abfallarten bekanntgegeben werden:
    • Klärschlamm
    • Altöl
    • Bioabfall und
    • Altholz
    Sie werden dann von der zuständigen Stelle auf dem Portal des Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) als notifizierte Untersuchungsstelle bekanntgegeben.

    zuständige Stelle

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Ansprechpartner

    HU4- Umweltuntersuchungen (HU4- Umweltuntersuchungen)

    Aktuelles

    HU4- Umweltuntersuchungen

    Beschreibung

    HU4- Umweltuntersuchungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129b

    20539 Hamburg

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    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:
    • Lebenslauf, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit des Laborleiters und seines Vertreters
    • Angaben über Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten
    • Angaben über gerätetechnische Ausstattung
    • Angaben darüber, ob die Untersuchungsstelle in anderen Ländern anerkannt ist (Nachweise der Akkreditierung bzw. Zulassungsbescheide von Genehmigungsbehörden anderer Länder)
    • Nachweise über erfolgreiche Ringversuchsteilnahme
    Bestehende Akkreditierungen nach DIN EN ISO/EC 17025 werden als Kompetenznachweis berücksichtigt, sofern sie gültig und für die beantragte Untersuchungsaufgabe anwendbar sind.
    • Weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren Firmensitz in Hamburg.

    Sofern Ihr Firmensitz nicht in Hamburg liegt:
    • Sie planen in Hamburg tätig zu werden und
    • das Bundesland, in dem Ihr Firmensitz liegt, bietet keine entsprechenden Notifizierungen an.

    Sie verfügen über die fachliche Kompetenz als Untersuchungsstelle in den folgenden Punkten:
    • Personelle Besetzung
    • Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzung
    • Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
    • Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften
    • Beschäftigung von Probenehmern mit fachlicher Qualifikation

    Rechtsgrundlage(n)

    Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/

    Bioabfallverordnung (BioAbfV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/

    Altölverordnung (AltölV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/alt_lv/

    Altholzverodnung (AltholzV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf „Bestimmung zur Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
    • Sie werden von der zuständigen Stelle über das Internetportal des Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft bekannt gegeben.
    • Ihre Notifizierung gilt in allen Bundesländern.

    Fristen

    Sie benötigen die Bekanngabe als Untersuchungsstelle im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 Monate, nachdem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Für die Bekanntgabe als Untersuchungsstelle (Notifizierung) müssen Sie abhängig vom Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 60,00 Euro und 1.500,00 Euro bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für Sie zuständige Stelle ist die Umweltverwaltung des Bundeslandes Ihres Firmensitzes. Befindet sich Ihr Firmensitz im Ausland oder bietet das Bundesland keine entsprechende Notifizierung an, so wenden Sie sich an das Bundesland, in dem Sie planen, tätig zu werden. 



     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Laborzulassungen.Abfall am 15.05.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Notifizierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en