Abwesenheitspfleger Bestellung
Abwesenheitspfleger Bestellung
Eine abwesende volljährige Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, kann für ihre zeitnah zu regelnden Vermögensangelegenheiten, einen Abwesenheitspfleger beziehungsweise eine Abwesenheitspflegerin bekommen.
Beschreibung
Eine Abwesenheitspflegschaft wird durch das Betreuungsgericht eingerichtet. Maßgeblich ist, ob der Aufenthalt einer Person unbekannt ist oder die Person nicht rechtzeitig einen bestimmten Ort zur Regelung einer Vermögensangelegenheit erreichen kann. Zusätzlich muss ein Fürsorgebedürfnis bestehen. Dies kann zum Beispiel in der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der Kündigung einer Wohnung, oder dem Verkauf eines Grundstücks bei Überschuldung liegen.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
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Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
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S2/RE1/Busse Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
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S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
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Amtsgericht Hamburg-Harburg
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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
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U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
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Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
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Amtsgericht Hamburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Begründung
- Unterlagen zu Ihren eigenen Ermittlungen
Voraussetzungen
- Abwesende volljährige Person
- Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin unbekannt ist.
- Fürsorgebedürfnis
- Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die abwesende Person beziehungsweise die Pflegerin oder der Pfleger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitspflegers ein.
- Begründen Sie Ihren Antrag.
- In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
- Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, zum Beispiel beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
- Reichen sie Unterlagen zu Ihren eigenen Ermittlungen ein.
- Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen.
- Das Gericht bestellt eine Abwesenheitspfleger durch Beschluss.
- Sie bekommen den Gebührenbescheid.
Fristen
Keine.
Unter Umständen werden Fristen durch die zu regelnde Angelegenheit vorgegeben, zum Beispiel Erbausschlagung.
Unter Umständen werden Fristen durch die zu regelnde Angelegenheit vorgegeben, zum Beispiel Erbausschlagung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Kosten werden gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. In Betreuungssachen werden von der betroffenen Person Gebühren nur erhoben, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gebühr sein Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten mehr als 25 000 € beträgt.
Kosten werden gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. In Betreuungssachen werden von der betroffenen Person Gebühren nur erhoben, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gebühr sein Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten mehr als 25 000 € beträgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 13.05.2024
Stichwörter
Miterbe nicht auffindbar