Stiftungsverzeichnis Änderung

    Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen

    Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

    Beschreibung

    Sie, als Stiftung können Änderungen an die zuständige Stiftungsbehörde melden. Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich zum Beispiel auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:
    • Name der Stiftung
    • der Zweck der Stiftung
    • Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung
    Es ist außerdem zu beachten, dass nicht alle Änderungen ohne vorangegangene Stiftungssatzungsänderung in das Stiftungsverzeichnis eingetragen werden können, dies betrifft insbesondere den Namen und den Zweck der Stiftung. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungs-, Notar- und Rechtsanwaltsangelegenheiten (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungs-, Notar- und Rechtsanwaltsangelegenheiten)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungs-, Notar- und Rechtsanwaltsangelegenheiten

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungs-, Notar- und Rechtsanwaltsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Drehbahn 36

    20354 Hamburg

    U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Mitteilung über den Änderungswunsch

    Voraussetzungen

    • Die Stiftung muss ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben
    • Bei Änderung des Namens und des Zwecks der Stiftung muss eine Satzungsänderung erfolgt sein, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie, als Stiftung können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:
     
    • Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
    • Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform und technisch im Stiftungsverzeichnis darstellbar sind.
    • Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
    Falls Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, der eine Satzungsänderung vorangegangen sein muss, dies aber nicht geschehen ist, so lässt sich ihr Wunsch nicht umsetzen. Zunächst müssen Sie die Genehmigung der Satzungsänderung einholen.

    Fristen

    Die Mitteilung für in das Stiftungsverzeichnis einzutragende Änderungen soll unverzüglich erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach abschließender Prüfung.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Dienstleistung kann nur von Stiftungen beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stiftungsaufsicht am 29.04.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Änderungsmitteilung Stiftungsverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en