Stiftungsverzeichnis Änderung
Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen
Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.
Beschreibung
Sie, als Stiftung können Änderungen an die zuständige Stiftungsbehörde melden. Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich zum Beispiel auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:
- Name der Stiftung
- der Zweck der Stiftung
- Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich
erforderliche Unterlagen
Mitteilung über den Änderungswunsch
Voraussetzungen
- Die Stiftung muss ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben
- Bei Änderung des Namens und des Zwecks der Stiftung muss eine Satzungsänderung erfolgt sein, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie, als Stiftung können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:
- Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
- Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform und technisch im Stiftungsverzeichnis darstellbar sind.
- Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
Fristen
Die Mitteilung für in das Stiftungsverzeichnis einzutragende Änderungen soll unverzüglich erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach abschließender Prüfung.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Dienstleistung kann nur von Stiftungen beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stiftungsaufsicht am 29.04.2024
Stichwörter
Änderungsmitteilung Stiftungsverzeichnis