Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind Beurkundung

    Widerrufserklärung des Kindes zur Einwilligung in die Adoption

    Wenn Sie in Ihre eigene Adoption oder Ihre eigene Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese jedoch noch nicht ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.

    Beschreibung

    Für eine Adoption sind grundsätzlich die Einwilligungen der Mutter, des Vaters und des Kindes erforderlich. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob es um eine Adoption durch eine neue Familie, eine sogenannte Fremd-Adoption, oder durch einen Stiefelternteil also eine Stiefkind-Adoption geht.
    Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, kann nur die Person oder die Personen, die es gesetzlich vertreten einwilligen. Für ältere Kinder kann in der Regel nur das Kind selbst die Einwilligung erklären. Zusätzlich ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
    Wenn Sie als Kind oder Stiefkind in eine Adoption eingewilligt haben und sich jetzt aber gegen die Adoption entscheiden, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern die Adoption noch nicht wirksam ist.
    Das ist auch möglich, wenn der gesetzliche Vertreter die Einwilligung für das Kind erklärt hat und das Kind später 14 Jahre alt geworden ist, aber nur, wenn die Adoption noch nicht abgeschlossen ist. Das Kind kann die Einwilligung alleine widerrufen. Es braucht hierzu keine Erlaubnis. Warum das Kind die Einwilligung widerrufen will, spielt keine Rolle.
    Für den Widerruf der Einwilligung ist eine Form vorgeschrieben. Der Widerruf muss öffentlich beurkundet werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten. Der Widerruf muss danach zum Familiengericht gegeben werden.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

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    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

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    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

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    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

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    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

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    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

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    erforderliche Unterlagen

    • Einen geeigneten Identitätsnachweis, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
    • Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden, damit klar ist, dass das Kind, das adoptiert werden soll und nicht jemand anderes die Einwilligung widerruft. Ein Kind, das 16 Jahre oder älter ist, kann hierfür den Personalausweis vorlegen. Ein Kind das jünger ist, sollte mit der Stelle, bei der die Urkunde aufgenommen werden soll, klären, wie es seine Identität belegen kann.

    Voraussetzungen

    • Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat in der vorgeschriebenen Form in eine Adoption eingewilligt.
    • Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen wollen, wenden Sie sich an s das örtlich zuständige Jugendamt oder an einen Notar
    • Das Jugendamt kann Sie beraten. Die Beratung ist jedoch keine Voraussetzung für die Widerrufserklärung.
    • Für die Beurkundung der Widerrufserklärung vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar.
    • Die Urkunde wird sofort ausgestellt und muss dem Familiengericht vorgelegt werden.
    • Damit wird der Adoptionsprozess gestoppt.
    • Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.

    Fristen

    Der Ausspruch der Annahme als Kind darf noch nicht wirksam sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die gegebenenfalls vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders.
    Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

    Kosten

    Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.
    Die öffentliche Beurkundung des Widerrufs vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 19.04.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Adoption widerrufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en