Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

    Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

    Unternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
     

    Beschreibung

    Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Auszug Gewerberegister

    Voraussetzungen

    • Sie sind Unternehmer.
    • Ihr Gewerbe liegt auf dem Gebiet Hamburgs.
    • Sie wollen tierische Nebenprodukte transportieren.
    • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie als Unternehmer stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Angaben. Die sind zum Beispiel:
      • Name
      • Anschrift
      • Angaben, welche Art von tierischen Nebenprodukten befördert werden sollen
    • Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen.
    • Ihr Unternehmen erhält eine Registrierung inklusive einer Registriernummer.

    Fristen

    Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Tierkörperbeseitigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en