Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung
Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Unternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Beschreibung
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
BJV V Tierhalterregistrierung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42837-3602
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Auszug Gewerberegister
Voraussetzungen
- Sie sind Unternehmer.
- Ihr Gewerbe liegt auf dem Gebiet Hamburgs.
- Sie wollen tierische Nebenprodukte transportieren.
- Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie als Unternehmer stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Angaben. Die sind zum Beispiel:
- Name
- Anschrift
- Angaben, welche Art von tierischen Nebenprodukten befördert werden sollen
- Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen.
- Ihr Unternehmen erhält eine Registrierung inklusive einer Registriernummer.
Fristen
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 09.09.2022
Stichwörter
Tierkörperbeseitigung