Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Beschreibung
Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.
Der Pflegekinderdienst oder die Pflegeperson/ en kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Angebotsservice Pflegekinderdienst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-2845
Weitere Informationen
BA Bergedorf - Pflegekinderdienst (BA Bergedorf - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
BA Bergedorf - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr. 9-14 Uhr
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Bergedorf)
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 10-12 Uhr
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Eimsbüttel)
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Hamburg-Nord)
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Wandsbek)
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 10-12 Uhr und nach (telefonischer) Vereinbarung.
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Harburg)
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktzeit für Angebotsberatung: Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
A-JA1-PKD Jugend- und Familienhilfe-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-3393
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.
- Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.
- Das körperliche, seelische oder geistige Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.
- Die Pflegepersonen wünschen / benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Pflegepersonen wenden sich mit dem Wunsch nach Unterstützung / Begleitung an den Pflegekinderdienst, wenn die Herausgabe des Kindes verlangt wird.
- Die Pflegepersonen müssen beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
- Das Gericht muss darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann.
- Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt.
- Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen- oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint.
- Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip".
Bearbeitungsdauer
Der Pflegekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
www.pfad-bv.de
Deutscher Pflegeelternverband e.V.
www.pflegeelternverband.de
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Reiß, Simon am 07.05.2024
Stichwörter
Pflegeeltern