Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
Wenn es für die Entwicklung des Pflegekindes wichtig ist, kann jungen Volljährigen auch nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Vollzeitpflege gewährt werden.
Beschreibung
Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.
Der Antrag auf Volljährigenhilfe muss vom jungen Menschen vor Beginn der Hilfe gestellt werden. Befindet sich der junge Mensch in einer Hilfe zur Erziehung, kann die Antragstellung bereits 6 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Die Volljährigenhilfe kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Volljährigenhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus bewilligt werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Angebotsservice Pflegekinderdienst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-2845
Weitere Informationen
BA Bergedorf - Pflegekinderdienst (BA Bergedorf - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
BA Bergedorf - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr. 9-14 Uhr
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Bergedorf)
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 10-12 Uhr
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Eimsbüttel)
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Hamburg-Nord)
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst
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Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Wandsbek)
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 10-12 Uhr und nach (telefonischer) Vereinbarung.
Kontaktperson
Pflegekinderdienst (Harburg)
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktzeit für Angebotsberatung: Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
A-JA1-PKD Jugend- und Familienhilfe-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-3393
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII. Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/ oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.
Rechtsgrundlage(n)
§27 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html
§33 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html
§41 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__41.html
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe stellen die Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen selbst.
Der Pflegekinderdienst bzw. das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Reiß, Simon am 07.05.2024
Stichwörter
Pflegeeltern