Arbeitnehmersparzulage Gewährung
Gewährung der Arbeitnehmersparzulage beantragen
Sie können die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Beschreibung
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Unterstützung, die Ihnen hilft, Vermögen durch bestimmte Sparformen aufzubauen. Sie ist ein Teil der staatlichen Anreize zur Förderung der Vermögensbildung und soll sicherstellen, dass Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.
zuständige Stelle
Finanzämter
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Altona
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Finanzamt Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
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Hausanschrift
U3/Busse 18/25/172 Mundsburg
Öffnungszeiten
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
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U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,
Öffnungszeiten
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Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Hansa
Internet
Weitere Informationen
ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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Finanzamt Hamburg-Hansa
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,
Öffnungszeiten
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Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
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Finanzamt Hamburg-Harburg
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Finanzamt Hamburg-Harburg
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S3/S5/Busse Harburg Rathaus
Öffnungszeiten
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Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
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Finanzamt Hamburg-Nord
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Hausanschrift
U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook
Öffnungszeiten
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Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Hausanschrift
Bus 112 Repsoldstraße
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
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Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
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Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-AmTierpark
Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
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Finanzamt Hamburg-Mitte
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Finanzamt Hamburg-Mitte
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Ost
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Finanzamt Hamburg-Ost
Adresse
Hausanschrift
Bus 112 Repsoldstraße
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Ost
erforderliche Unterlagen
Sie stellen den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung.
Voraussetzungen
- Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in förderfähige Anlageformen fließen. Förderfähig sind:
- Bausparen (z.B. Bausparvertrag, Entschuldung von Wohneigentum, Darlehenstilgung bei selbst genutzten Immobilien)
- Beteiligungssparen (z.B. Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers)
- Ihr zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Einzelpersonen:
- bei Bausparen: 17.900 Euro, ab 2024: 40.000 Euro
- bei Beteiligungssparen: 20.000 Euro, ab 2024: 40.000 Euro
- Zusammenveranlagung von Eheleuten/Lebenspartnern:
- bei Bausparen: 35.800 Euro, ab 2024: 80.000 Euro
- bei Beteiligungssparen: 40.000 Euro, ab 2024: 80.000 Euro
- Einzelpersonen:
Den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt haben.
Überschreitet Ihr zu versteuerndes Einkommen die genannten Grenzen, liegt aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie? Dann können Sie die auf einen Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend machen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)
§ 13 5. VermBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 6 Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV)
§ 6 VermBDV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 13 5. VermBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 6 Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV)
§ 6 VermBDV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Rechtsbehelf
Einspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung.
Sie müssen Ihrer Einkommensteuererklärung keine Bescheinigung beifügen. Ihr Anbieter übermittelt die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) elektronisch an Ihr Finanzamt, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben.
Sie müssen Ihrer Einkommensteuererklärung keine Bescheinigung beifügen. Ihr Anbieter übermittelt die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) elektronisch an Ihr Finanzamt, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben.
Fristen
Stellen Sie den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 Prozent eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung und 20 Prozent von maximal 400 Euro für vermögenswirksame Leistungen anderer Art.
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers von seinem Wohnsitzfinanzamt festgesetzt. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird ausgezahlt
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers von seinem Wohnsitzfinanzamt festgesetzt. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird ausgezahlt
- mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
- mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
- mit Zuteilung des Bausparvertrags, oder in Fällen unschädlicher Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 25.03.2024