Freistellungsbescheinigung beantragen für Vergütungen von Bauleistungen
Beschreibung
Wenn der zu erwartende Gesamtbetrag Ihrer Leistungen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 EUR nicht übersteigt, ist der Empfänger nicht verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen. Wenn der Empfänger ausschließlich Wohnungen vermietet, erhöht sich der erwartende Gesamtbetrag Ihrer Leistungen auf 15.000 EUR.
Falls Sie eine Freistellungsbescheinigung für den Steuerabzug bei Bauleistungen vorlegen, ist der Empfänger von der Pflicht zur Abzugszahlung befreit. In diesem Fall muss er keinen Steuerabzug vornehmen und schuldet Ihnen den vollen Rechnungsbetrag.
zuständige Stelle
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Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
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Finanzamt Hamburg-Altona
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
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Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
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Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
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Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
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Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
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erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie erbringen Bauleistungen im Inland.
- Sie haben einen inländischen Empfangsbevollmächtigen bestellt (gilt nur für Leistungserbringer mit Sitz im Ausland).
- Der Steueranspruch erscheint aus Sicht des Finanzamtes nicht gefährdet, da Sie Ihren Auskunftspflichten nach § 138 der Abgabenordnung (AO), Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach § 90 AO und Ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Alternativ können die Hinderungsgründe für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beseitigt werden, beispielsweise durch Zahlung der Steuerrückstände, und erneut ein Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gestellt werden.
Verfahrensablauf
Fristen
Gültigkeitsdauer: Das Finanzamt kann Ihnen die Bescheinigung für einen Zeitraum von längstens drei Jahren ausstellen. Die Freistellungsbescheinigung kann auch projektbezogen ausgestellt werden und gilt dann bis zum Abschluss des Projekts.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Leistungsempfänger muss den Steuerabzug nicht vornehmen, wenn die an Sie zu erbringende Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 EUR nicht übersteigen wird. Diese Freigrenze beträgt für einen Leistungsempfänger, der ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung ausführt (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG) 15.000 EUR. Für die Anwendung dieser Freigrenzen sind sämtliche Ihrer erbrachten Bauleistungen an diesen Leistungsempfänger im laufenden Kalenderjahr zusammenzurechnen. Ist der Leistungsempfänger Vermieter von Wohnungen, ist der Steuerabzug nur dann vorzunehmen, wenn dieser mehr als zwei Wohnungen vermietet.
Durch Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung beim Empfänger Ihrer Bauleistung wird dieser von der Pflicht zur Vornahme des Steuerabzugs grundsätzlich befreit. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit sich durch eine Prüfung über die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuell bestehendes Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Dies erfolgt durch eine Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern unter Verwendung der abgedruckten Sicherheitsnummer.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 25.03.2024
Stichwörter
Freistellungsbescheinigung