Förderung der freien Musikszene in Hamburg
Mit dem Musikstadtfonds soll genreübergreifend frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles über Projektförderungen die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Beschreibung
Bewerben Sie sich für eine Förderung aus dem Musikstadtfonds, welcher frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit gibt, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop und Jazz vertreten. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop und Jazz vertreten. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
zuständige Stelle
K 12
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
• eine detaillierte Projektbeschreibung mit Heraushebung des besonderen musikkulturellen und künstlerischen Stellenwertes
• Veranstaltungstermin(e) und -ort(e), Veranstaltungsprogramm inkl. möglicher Einführungsveranstaltung
• einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch die einzusetzenden Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsorengelder) und
• eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.
• eine detaillierte Projektbeschreibung mit Heraushebung des besonderen musikkulturellen und künstlerischen Stellenwertes
• Veranstaltungstermin(e) und -ort(e), Veranstaltungsprogramm inkl. möglicher Einführungsveranstaltung
• einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch die einzusetzenden Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsorengelder) und
• eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.
Voraussetzungen
Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Unter dem Begriff „Freie Musikszene“ werden diejenigen Klangkörper, Solisten, Bands, Ensembles und in sonstiger Form tätigen Einrichtungen und Personen sowie Personengruppen verstanden, die keine institutionelle Förderung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.
Sie müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten und mit ihrem Projekt der o.g. Zielsetzung entsprechen.
Die Förderung ist an die Kriterien der Professionalität, der künstlerischen Qualität und des innovativen Anspruchs gebunden. Das Kriterium der Professionalität schließt auch die Bereiche Organisation, Planung, Information und Marketing mit ein. Eine angemessene Bezahlung der künstlerisch Beteiligten und die Berücksichtigung von Gendergerechtigkeit, Nachhaltigkeit sowie Klimaneutralität wird bei der Projektplanung und Durchführung vorausgesetzt.
Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und Sie in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Unter dem Begriff „Freie Musikszene“ werden diejenigen Klangkörper, Solisten, Bands, Ensembles und in sonstiger Form tätigen Einrichtungen und Personen sowie Personengruppen verstanden, die keine institutionelle Förderung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.
Sie müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten und mit ihrem Projekt der o.g. Zielsetzung entsprechen.
Die Förderung ist an die Kriterien der Professionalität, der künstlerischen Qualität und des innovativen Anspruchs gebunden. Das Kriterium der Professionalität schließt auch die Bereiche Organisation, Planung, Information und Marketing mit ein. Eine angemessene Bezahlung der künstlerisch Beteiligten und die Berücksichtigung von Gendergerechtigkeit, Nachhaltigkeit sowie Klimaneutralität wird bei der Projektplanung und Durchführung vorausgesetzt.
Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und Sie in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Musikstadtfonds:
https://www.hamburg.de/contentblob/13853668/aff77e95e955f4a98d9711b5a7ba14f8/data/foerderrichtlinie-musikstadtfonds.pdf
https://www.hamburg.de/contentblob/13853668/aff77e95e955f4a98d9711b5a7ba14f8/data/foerderrichtlinie-musikstadtfonds.pdf
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie;
Ab Mitte April Möglichkeit zur Antragstellung;
Empfohlen: Beratung zur Förderfähigkeit des Projektes durch das Fachreferat;
Erstellung der Antragsunterlagen;
Fristgerechter Antragseingang zum 15.6.;
Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury werden Zu- und Absagen versandt;
Nach Erhalt einer Zusage: Ggf. Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme;
Zuwendungsbescheide an die Zuwendungsempfänger*innen;
Mittelabruf durch die Zuwendungsempfänger*innen;
Durchführung des Projekts;
Nach Durchführung des Projekts: Erstellen eines Verwendungsnachweises.
Ab Mitte April Möglichkeit zur Antragstellung;
Empfohlen: Beratung zur Förderfähigkeit des Projektes durch das Fachreferat;
Erstellung der Antragsunterlagen;
Fristgerechter Antragseingang zum 15.6.;
Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury werden Zu- und Absagen versandt;
Nach Erhalt einer Zusage: Ggf. Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme;
Zuwendungsbescheide an die Zuwendungsempfänger*innen;
Mittelabruf durch die Zuwendungsempfänger*innen;
Durchführung des Projekts;
Nach Durchführung des Projekts: Erstellen eines Verwendungsnachweises.
Fristen
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
Anträge können bis zum 15. Juni eines jeden Jahres gestellt werden.
Anträge können bis zum 15. Juni eines jeden Jahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 4 Monate bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Grundsätzlich werden ein angemessener Eigenanteil – in der Regel 25 % – sowie das Bemühen um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Eigen- bzw. Drittmittel. Als Eigenmittel kommen regelmäßig nur Geldleistungen in Betracht, die der Zuwendungsempfänger aus seinem Vermögen bereitstellt.
Die beantragte Zuwendung für Projektförderungen muss eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben und darf 150.000 Euro nicht überschreiten.
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele.
Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Eigen- bzw. Drittmittel. Als Eigenmittel kommen regelmäßig nur Geldleistungen in Betracht, die der Zuwendungsempfänger aus seinem Vermögen bereitstellt.
Die beantragte Zuwendung für Projektförderungen muss eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben und darf 150.000 Euro nicht überschreiten.
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Musikstadtfonds, Freie, Musikszene ,Musikstadt, Musikförderung, Antragstellung, Auswahlverfahren, BKM, Musik