Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie müssen den Befähigungsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)

    Aktuelles

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Beschreibung

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes, der die Berechtigung hat, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang, Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
    • Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit für die sichere Ausübung der Tätigkeit
    • Sie verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
    www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html
    Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
    • Ihr Antrag wird geprüft. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
    • Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    Fristen

    Der Befähigungsschein muss Ihnen vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 1.000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schaedlingsbekaempfung, Funktionspostfach am 19.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Sachkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en