Befähigungsschein Begasung Erteilung
Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie müssen den Befähigungsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)
Aktuelles
Institut für Hygiene und Umwelt
Beschreibung
Institut für Hygiene und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich
Kontaktperson
Schaedlingsbekaempfung, Funktionspostfach
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes, der die Berechtigung hat, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang, Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit für die sichere Ausübung der Tätigkeit
- Sie verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
§ 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html
Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html
Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
- Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Fristen
Der Befähigungsschein muss Ihnen vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen.
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 1.000
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schaedlingsbekaempfung, Funktionspostfach am 19.03.2024
Stichwörter
Sachkunde