• Hammerbrook (Landkreis Hammerbrook, Hamburg)
ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres in Hamburg melden

Sollten Sie ein entlaufenes oder ausgesetztes Heimtier in Hamburg gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung

  • Wenn Sie in Hamburg einen entlaufenen Hund oder ein anderes Haustier finden, müssen Sie dies sofort der Besitzerin oder dem Besitzer mitteilen.
  • Wenn Sie nicht wissen, wem das Tier gehört, melden Sie den Fund beim Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV), der für Fundtiere zuständig ist.
  • Wenn sich keine Besitzerin oder kein Besitzer meldet, können Sie unter bestimmten Bedingungen das Tier bei sich aufnehmen.
  • Bei einem verletzten Tier kontaktieren Sie den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V., um das weitere Vorgehen zu klären.
  • Wenn ein freilaufendes Tier den Straßenverkehr oder die öffentliche Sicherheit gefährdet, rufen Sie sofort die Polizei.
  • Diese Regelungen gelten nicht für herrenlose Tiere und Wildtiere.
  • Das Aussetzen eines Tieres verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Externe Einrichtungen (Externe Einrichtungen)

Aktuelles

Externe Einrichtungen

Beschreibung

Externe Einrichtungen

Adresse

Hausanschrift

Süderstraße 399

20537 Hamburg

Bus 112 Osterbrookplatz, Bus 130 Braune Brücke

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Besucher: Mo, Mi, Fr. 13:00 - 15:00 Uhr, So 9:30-11:30 Uhr. Annahme von Fundtieren: im Regelfall 24 Stunden Annahme

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:
 
  • Angaben zum Tier
    • Um welche Tierart handelt es sich?
    • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
  • Angaben zum Fund
    • Datum und Uhrzeit
    • Fundort
    • Angebunden, freilaufend oder Unfall
  • Angaben zur eigenen Person
    • Vor- und Nachname
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer

Voraussetzungen

Sie haben das Haustier in Hamburg gefunden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

  • Melden Sie dem Besitzer oder der Besitzerin den Fund. 
  • Ist dieser unbekannt, melden Sie sich beim Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV), der in Hamburg die zuständige Stelle für Fundtiere ist („Fundbüro für Tiere“).
  • Machen Sie Angaben zu den Umstände des Fundes, die für die Ermittlung des Verlierers oder des Eigentümers von Bedeutung sein können.
  • Grundsätzlich geben Sie als Finderin oder Finder das Tier nach telefonischer Rücksprache mit dem HTV im Tierheim ab.
  • In Ausnahmefällen zum Beispiel wenn die Tiere verletzt sind, können sie durch Mitarbeitende des HTV abgeholt werden.

Fristen

Sie müssen den Fund unverzüglich anzeigen.
Der Eigentümer hat 6 Monate Zeit, sich zu melden. Dann müssen Sie ihm das Tier zurückgeben. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten, dürfen Sie das Tier behalten.

Bearbeitungsdauer

Grundsätzlich ist das Tier nach telefonischer Rücksprache mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) durch den Finder im Tierheim abzugeben. In Ausnahmefällen z.B. wenn die Tiere verletzt sind, erfolgt eine Abholung durch Mitarbeiter des HTV.
Für Notfälle ist das Tierheim 24 Stunden an allen Tagen erreichbar.



 

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

  • Als Finderin oder Finder können Sie das Tier nach 7 Tagen bei Katzen und 5 Tagen bei anderen Haustieren, mit Zustimmung des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) und nach Erstattung der Kosten, bei sich aufnehmen.
  • Sie müssen das Tier artgerecht unterbringen, pflegen, ernähren und tierärztlich versorgen.
  • Wenn sich die Eigentümerin oder der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten meldet, müssen Sie das Tier zurückgeben.
  • Sie können von der Eigentümerin oder vom Eigentümer Ersatz für notwendige Ausgaben und Finderlohn verlangen. 
  • Nach 6 Monaten gehört das Tier Ihnen, es sei denn, Sie haben vorher darauf verzichtet.
 
  • Wenn Sie eine herrenlose Katze finden, dürfen Sie diese nicht behalten. Ein freilaufendes Tier hat die Möglichkeit, sich Futter zu suchen, wo es möchte, und kann sich dorthin begeben, wo es möchte. Sie müssen diesen Fund nicht anzeigen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BJV V Tierschutz am 05.03.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Anzeige Fundtier

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en