ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

    Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres in Hamburg melden

    Sollten Sie ein entlaufenes oder ausgesetztes Heimtier in Hamburg gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    • Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Heimtier in Hamburg gefunden, so müssen Sie den Fund unverzüglich dem Verlierer oder dem Eigentümer anzeigen. Wenn dieser unbekannt ist, melden Sie sich beim Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V., (HTV) der in Hamburg die zuständige Stelle für Fundtiere ist („Fundbüro für Tiere“).
    • Sie machen Angaben der Umstände, die für die Ermittlung des Verlierers oder des Eigentümers von Bedeutung sein können.
    • Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.
    • Sie als Finder können nach einer Frist von 7 Tagen für Katzen und 5 Tagen für andere Heimtiere das Tier bei sich zu Hause aufnehmen, soweit keine besonderen Gründe dagegenstehen und die Kosten der Unterbringung erstattet werden. Der HTV schließt dafür einen Übergabevertrag mit dem Finder.
    • Sie müssen dann das Tier artgerecht unterbringen, pflegen, ernähren und tierärztlich versorgen. Meldet sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten seit der Fundanzeige, müssen Sie als Finder das Tier zurückgeben.
    • Sie können vom Eigentümer Ersatz Ihrer Ausgaben sowie Finderlohn verlangen. Nach Ablauf von sechs Monaten erwerben Sie als Finder das Eigentum an dem Tier, es sei denn Sie haben zuvor hierauf verzichtet.
    • Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Externe Einrichtungen (Externe Einrichtungen)

    Aktuelles

    Externe Einrichtungen

    Beschreibung

    Externe Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstraße 399

    20537 Hamburg

    Bus 112 Osterbrookplatz, Bus 130 Braune Brücke

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten für Besucher: Mo, Mi, Fr. 13:00 - 15:00 Uhr, So 9:30-11:30 Uhr. Annahme von Fundtieren: im Regelfall 24 Stunden Annahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:
     
    • Angaben zum Tier
      • Um welche Tierart handelt es sich?
      • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
    • Angaben zum Fund
      • Datum und Uhrzeit
      • Fundort
      • Angebunden, freilaufend oder Unfall
    • Angaben zur eigenen Person
      • Vor? und Nachname
      • Vollständige Anschrift
      • Telefonnummer

    Voraussetzungen

    Sie haben das Tier in Hamburg gefunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen den Fund unverzüglich dem Verlierer oder Eigentümer an. 
    • Ist dieser unbekannt, melden Sie sich beim Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV), der in Hamburg die zuständige Stelle für Fundtiere ist („Fundbüro für Tiere“).
    • Sie machen dazu Angaben der Umstände, die für die Ermittlung des Verlierers oder des Eigentümers von Bedeutung sein können.
    • Sie können als Finder nach einer Frist von 7 Tage bei Katzen und 5 Tagen bei anderen Heimtieren, bei Erstattung der angefallen Kosten und dem Einverständnis des HTV das Tier bei sich aufnehmen.
    • Dazu müssen Sie das Tier artgerecht unterbringen, pflegen, ernähren und tierärztlich versorgen.
    • Meldet sich der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten seit der Fundanzeige, müssen Sie das Tier zurückgeben.
    • Sie können vom Eigentümer Ersatz der notwendigen Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Nach Ablauf von 6 Monaten erwerben Sie als Finder das Eigentum an dem Tier, es sei denn Sie haben zuvor hierauf verzichtet.
    • Diese Regelungen gelten nicht für herrenlose Tiere und Wildtiere.
    • Das Aussetzen eines Tieres stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

    Fristen

    Sie müssen den Fund unverzüglich anzeigen.
    Der Eigentümer hat 6 Monate Zeit, sich zu melden. Dann müssen Sie ihm das Tier zurückgeben. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten, dürfen Sie das Tier behalten.

    Bearbeitungsdauer

    Das Tier wird gewöhnlich am selben Tag der Fundmitteilung vom HTV abgeholt.



     

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine herrenlose Katze finden, dürfen Sie diese nicht behalten. Ein freilaufendes Tier hat die Möglichkeit, sich Futter zu suchen, wo es möchte, und kann sich dorthin begeben, wo es möchte. Sie müssen diesen Fund nicht anzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Tierschutz am 05.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Anzeige Fundtier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en