Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

    Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe anzeigen

    Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Stelle melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
    • Änderungen des Betriebskonzeptes,
    • personelle Änderungen welche die Stellvertretung, die Leitung, die Betriebsleitung und die Beaufsichtigung des Betriebs betreffen,
    • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera
    Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Stelle geprüft. Gegebenenfalls nimmt die zuständige Stelle eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz (Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz

    Beschreibung

    Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Reichenstraße 14

    20457 Hamburg

    Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg

    Öffnungszeiten

    Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bei Änderungen im Betriebskonzept:
    • Betriebskonzept    
    Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera):
    • Name, Vorname
    • Siehe Antragsverfahren zur: „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“
    Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung
    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person
    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
    Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera
    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes 
    • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gemäß § 14 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__12.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.
    • Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Fristen

    Geplante Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch PROBEA

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Prostitution

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en