Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme
Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe anzeigen
Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Stelle melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
- Änderungen des Betriebskonzeptes,
- personelle Änderungen welche die Stellvertretung, die Leitung, die Betriebsleitung und die Beaufsichtigung des Betriebs betreffen,
- Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
- Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
- Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz (Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Adresse
Hausanschrift
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Öffnungszeiten
Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei Änderungen im Betriebskonzept:
- Betriebskonzept
- Name, Vorname
- Siehe Antragsverfahren zur: „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
- Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gemäß § 14 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__12.html
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.
- Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Fristen
Geplante Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch PROBEA
Stichwörter
Prostitution