Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde
Beschreibung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten
Kontaktperson
350 351 354 355a EZ 1 - 2 - 3 u 10 u 20 u 30
Weitere Informationen
Erläuterung zu Endziffer (EZ) im Aktenzeichen (Az):
Beispiel Az: 353 F 752/19
Endnummer: 2
Die 19 am Ende des Az steht für das Jahr, also 2019.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Kontaktperson
Eingangsgeschäftsstelle Familiengericht
Weitere Informationen
1999 gab es das AG Barmbek noch nicht, es wurde erst am 01.04.2002 errichtet. Davor war das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig.
Erläuterung zur Abkürzung:
AZ = Aktenzeichen.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Familiengericht Abt 414 - 415f Endnr 1 u 6 u 87
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Abt 512 u 513 u 514 u 551
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit
Kontaktperson
Familiengericht Abt 630
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg, Familiengericht (Amtsgericht Hamburg, Familiengericht)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Familiengericht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Abt 60 XVI u 250 - 293
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-15 Uhr
Kontaktperson
Familiengericht Abt 981 Endz 1 - 0
Weitere Informationen
Scheidungsurteile vor 2005 sind über das Amtsgericht Hamburg-Mitte zu erhalten. Eildienst für unaufschiebbare Angelegenheiten in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 12 Uhr bis 15 Uhr, Mittwoch 9 - 12 Uhr.
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Kontaktperson
Familiengericht Abt 731
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Notwendig sind:
- ein schriftlicher Antrag einer der am Ehescheidungsverfahren beteiligten Personen
- Identitätsnachweis des Antragstellers / der Antragstellerin (z.B. Kopie des Personalausweises)
- im Vertretungsfall: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers
- Angabe des Aktenzeichens des Scheidungsverfahrens (sofern bekannt)
- Zuständig ist nur das Familiengericht des Amtsgerichts, bei dem das Ehescheidungsverfahren stattgefunden hat.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
-
§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__113.html -
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung mit § 329 der Zivilprozessordnung (ZPO) https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__329.html
-
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung mit § 317 Zivilprozessordnung (ZPO) https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__317.html
-
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung mit § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__299.html
-
§ 730 Zivilprozessordnung (ZPO)
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__730.html -
§ 47 Beurkundungsgesetz (BeurKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__47.html -
§ 48 Beurkundungsgesetz (BeurKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__48.html -
§ 49 Beurkundungsgesetz (BeurKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__49.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
- Sie stellen unter Angabe des Aktenzeichens des Scheidungsverfahrens einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer neuen beglaubigten Abschrift oder Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.
- Das Familiengericht prüft Ihren Antrag und überprüft Ihre Identität.
- Das Familiengericht stellt Ihnen eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde aus.
Tipp:
Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde, z.B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FBI Segment IT (Amtsgericht) am 31.05.2024
Stichwörter
Abhandenkommen der Scheidungsurkunde