Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken Erteilung
Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken
Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie für die Einfuhr die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie andere Wirbeltiere als Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische, (ausgenommen Zebrabärblinge) zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Dies gilt für
Ansonsten kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
Dies gilt für
- die Verwendung der Tiere in Tierversuchen
- das Töten von Wirbeltieren, ausschließlich um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.
Ansonsten kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
- gezüchtete Tiere mit den Eigenschaften, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, nicht zur Verfügung stehen oder
- der jeweilige Zweck die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Einfuhrgenehmigung.
- Nachweis, dass die Tiere speziell für den Zweck gezüchtet wurden.
Voraussetzungen
- Die Einrichtung oder der Betrieb müssen in der Regel über Tierschutzbeauftragte sowie, weitere Personen verfügen, die verpflichtet sind, in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten.
- Die Tiere müssen zu diesem Zweck gezüchtet worden sein.
- Abweichend kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
- gezüchtete Tiere mit den erforderlichen Eigenschaften, nicht zur Verfügung stehen.
- der jeweilige Zweck, die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr inklusive aller erforderlicher Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Die zuständige Stelle genehmigt die Einfuhr oder erteilt eine Ablehnung.
Fristen
Abhängig von den Umständen im jeweiligen Einzelfall.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Kosten
Rahmengebühr zwischen 64 bis 207 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Genehmigung rechtzeitig vor einer beabsichtigten Einfuhr beantragen. Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bestimmungsort liegt.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Versuchstierschutz am 02.02.2024
Stichwörter
Versuchstiere importieren