Gymnasium Aufnahme

    Wechsel von der Grundschule auf ein Gymnasium

    Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?

    Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?

    Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
     
    Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
     
    Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
     
    Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schule.

    Voraussetzungen

    Zeugnisse/ Abschluss der 4. Klasse

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)

    Verfahrensablauf

    Die Erziehungsberechtigten erhalten den Antrag bei der bisher besuchten Schule und senden ihn fristgemäß an die Erstwunschschule oder geben ihn dort persönlich ab.

    Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.

    Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.

    Fristen

    Für die zentralen Verfahren werden die Fristen jährlich gesondert bekannt gegeben.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schulwechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en