Gymnasium Aufnahme
Wechsel von der Grundschule auf ein Gymnasium
Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?
Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
Beschreibung
Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?
Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.
Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.
zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)
Aktuelles
Behörde für Schule und Berufsbildung
Beschreibung
Behörde für Schule und Berufsbildung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg
Kontaktperson
Schulwechsel
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schule.
Voraussetzungen
Zeugnisse/ Abschluss der 4. Klasse
Rechtsgrundlage(n)
Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)
Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten erhalten den Antrag bei der bisher besuchten Schule und senden ihn fristgemäß an die Erstwunschschule oder geben ihn dort persönlich ab.
Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.
Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.
Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.
Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.
Fristen
Für die zentralen Verfahren werden die Fristen jährlich gesondert bekannt gegeben.
Bearbeitungsdauer
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024
Stichwörter
Schulwechsel