• Neustadt (Landkreis Neustadt, Hamburg)
Gymnasium Aufnahme

Wechsel von der Grundschule auf ein Gymnasium

Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?

Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

Beschreibung

Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?

Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
 
Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
 
Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
 
Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

Aktuelles

Behörde für Schule und Berufsbildung

Beschreibung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schule.

Voraussetzungen

Zeugnisse/ Abschluss der 4. Klasse

Rechtsgrundlage(n)

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten erhalten den Antrag bei der bisher besuchten Schule und senden ihn fristgemäß an die Erstwunschschule oder geben ihn dort persönlich ab.

Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.

Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.

Fristen

Für die zentralen Verfahren werden die Fristen jährlich gesondert bekannt gegeben.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Schulwechsel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en