• Cranz (Landkreis Cranz, Hamburg)

Aufnahme in eine Vorschulklasse

Sie möchten Ihr Kind in eine Vorschulklasse anmelden?
Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.

Beschreibung

Sie möchten Ihr Kind für Vorschulklasse anmelden?

Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule ab November und enden meistens Ende Januar. Die genauen Termine werden von den Schulen immer Ende des Jahres bekannt gegeben.

Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt auch direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.

In Hamburg können Sie wählen, ob Ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besuchen soll.

Die regional zuständige Grundschule lädt die Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein.

Die Vorschulen in Hamburg sind lediglich ein Angebot und keine Leistung, auf die Anspruch besteht - es sei denn es besteht ein Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).

Der Besuch einer Vorschulklasse führt nicht automatisch zur Aufnahme in die 1. Klasse an derselben Schule.
 
 .
 

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

Aktuelles

Behörde für Schule und Berufsbildung

Beschreibung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Wunschschule.

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • geistiger, seelischer, körperlicher und sprachlicher Entwicklungsstandes

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag bei der jeweiligen Wunschschule.

Fristen

Ein Antrag muss im sogenannten Anmeldezeitraum gestellt werden, der jährlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung und den Grundschulen veröffentlicht wird.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

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Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en