Aufnahme in eine Vorschulklasse
Sie möchten Ihr Kind in eine Vorschulklasse anmelden?
Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.
Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.
Beschreibung
Sie möchten Ihr Kind für Vorschulklasse anmelden?
Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule ab November und enden meistens Ende Januar. Die genauen Termine werden von den Schulen immer Ende des Jahres bekannt gegeben.
Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt auch direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.
In Hamburg können Sie wählen, ob Ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besuchen soll.
Die regional zuständige Grundschule lädt die Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein.
Die Vorschulen in Hamburg sind lediglich ein Angebot und keine Leistung, auf die Anspruch besteht - es sei denn es besteht ein Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).
Der Besuch einer Vorschulklasse führt nicht automatisch zur Aufnahme in die 1. Klasse an derselben Schule.
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Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule ab November und enden meistens Ende Januar. Die genauen Termine werden von den Schulen immer Ende des Jahres bekannt gegeben.
Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt auch direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.
In Hamburg können Sie wählen, ob Ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besuchen soll.
Die regional zuständige Grundschule lädt die Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein.
Die Vorschulen in Hamburg sind lediglich ein Angebot und keine Leistung, auf die Anspruch besteht - es sei denn es besteht ein Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).
Der Besuch einer Vorschulklasse führt nicht automatisch zur Aufnahme in die 1. Klasse an derselben Schule.
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zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)
Aktuelles
Behörde für Schule und Berufsbildung
Beschreibung
Behörde für Schule und Berufsbildung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Wunschschule.
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- geistiger, seelischer, körperlicher und sprachlicher Entwicklungsstandes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag bei der jeweiligen Wunschschule.
Fristen
Ein Antrag muss im sogenannten Anmeldezeitraum gestellt werden, der jährlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung und den Grundschulen veröffentlicht wird.
Bearbeitungsdauer
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024
Stichwörter
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