Aufnahme in eine Vorschulklasse

    Sie möchten Ihr Kind in eine Vorschulklasse anmelden?
    Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Kind für Vorschulklasse anmelden?

    Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule ab November und enden meistens Ende Januar. Die genauen Termine werden von den Schulen immer Ende des Jahres bekannt gegeben.

    Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt auch direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.

    In Hamburg können Sie wählen, ob Ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besuchen soll.

    Die regional zuständige Grundschule lädt die Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein.

    Die Vorschulen in Hamburg sind lediglich ein Angebot und keine Leistung, auf die Anspruch besteht - es sei denn es besteht ein Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).

    Der Besuch einer Vorschulklasse führt nicht automatisch zur Aufnahme in die 1. Klasse an derselben Schule.
     
     .
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Wunschschule.

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • geistiger, seelischer, körperlicher und sprachlicher Entwicklungsstandes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag bei der jeweiligen Wunschschule.

    Fristen

    Ein Antrag muss im sogenannten Anmeldezeitraum gestellt werden, der jährlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung und den Grundschulen veröffentlicht wird.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en