Infektionsschutz Beratung
Infektionsschutz Beratung erhalten
Das zuständige Gesundheitsamt berät Sie zu Ihren Fragen zum Thema Infektionsschutz.
Beschreibung
Der Infektionsschutz dient dazu, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen.
Für Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden Ihre Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise:
Für Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden Ihre Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise:
- Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
- Wer unterstützt bei einer Behandlung?
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
n zmailinfo
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle und schildern Ihr anliegen. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
- Die zuständige Stelle berät Sie zu Ihrer Fragestellung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 05.09.2024
Stichwörter
Quarantäne