Infektionsschutz Beratung
Infektionsschutz Beratung
Wenden Sie sich bei allen Fragen rund um den Infektionsschutz an das zuständige Gesundheitsamt!
Beschreibung
Für alle Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden alle Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise: Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wer unterstützt bei einer Behandlung? Sie können sich telefonisch oder per Mail an das für Sie zuständige Gesundheitsamt wenden - je nachdem in welchem Bezirk Sie wohnen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
n zmailinfo
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
Verfahrensablauf
Keine
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 05.09.2024