Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Schulformwechsel

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Der Wechsel der Schulform ist immer bei der bisherigen Schule zu beantragen.

    Beschreibung

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform?

    Diesen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Schule beantragen.
    • Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule
    • Wechsel in eine Förderschule
    • Wechsel in eine Sonderschule
    • Wechsel in die Beschulung in einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ)
    • Wechsel von der Stadtteilschule auf das Gymnasium
    • Wechsel vom Gymnasium zur Stadtteilschule
     
    In der 4. Klasse erhalten Sorgeberechtigte eine Empfehlung für die Schulform. In Hamburg ist dies die Empfehlung für die Stadtteilschule oder für das Gymnasium. Die Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.
     
    Vor Abschluss der Beobachtungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.
     
    Wer am Ende der 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums die in § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) genannten Notenvoraussetzungen nicht erfüllt, muss das Gymnasium verlassen und in Jahrgang 7 der Stadtteilschule übergehen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der bisher besuchten Schule.

    Voraussetzungen

    • Zeugnisse
    • Beschluss der Zeugniskonferenz der bisher besuchten Schule
    • Für den Wechsel in eine Sonderschule: Nachweis zum sonderpädagogischen Förderbedarf
    • Für den Wechsel ins Gymnasium nach Jahrgang 7 (Nachweis der Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache über 4 Jahre, ab Jg. 7 bis einschließlich Jg. 10)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag bei der bisher besuchten Schule.
    • Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.
    • Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.

    Fristen

    Für die zentralen Verfahren (Übergang in Jahrgang 5 Gymnasium und Stadtteilschule und Wechsel in Jahrgang 7 der Stadtteilschule) werden die Fristen jährlich gesondert bekannt gegeben.

    Für alle anderen Jahrgänge ist die Frist für einen Wechsel zum Schuljahreswechsel der 31. Mai eines Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schulformwechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en