ICT- Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer Erteilung

    ICT- Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmende beantragen

    Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Sie vorübergehend in eine Niederlassung in Deutschland abgeordnet werden, können Sie eine ICT-Karte  beantragen.

    Beschreibung

    "ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung. Die ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie von einem Standort außerhalb der EU zeitweise in Deutschland eingesetzt werden. Mit der ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten.

    zuständige Stelle

    HWC Professionals

    Ansprechpartner

    Aufenthalt Fachkräfte (Aufenthalt Fachkräfte)

    Aktuelles

    Aufenthalt Fachkräfte

    Beschreibung

    Aufenthalt Fachkräfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstraße 32b

    20097 Hamburg

    S 3/S 31 Hammerbrook - Buslinien 25, 112, 154, 160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-17, Di 8-12, Mi 8-12, Do 8-18, Fr 7-12 Uhr. Bitte generell vorab einen Termin vereinbaren.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.

    Kosten: 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Abschluss bei der Sachbearbeitung vor.
    Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass oder Passersatz
    • Arbeitsvertrag samt Nachweis der bisherigen Beschäftigungsdauer im Unternehmen
    • Gegebenenfalls: Abordnungserklärung des Unternehmens
    • Nachweis der Qualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Diplome)
    • Bestätigung des geplanten Einsatzes in Deutschland, inklusive Angaben zur Position und Dauer des Aufenthalts
    • Nachweis einer Krankenversicherung
    • Aktuelles biometrisches Passfoto (kann gegen Gebühr auch während der Vorsprache angefertigt werden)
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder -bescheinigungen)
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    Im Einzelfall kann die zuständige Stelle die Vorlage weiterer Unterlagen von Ihnen verlangen.

    Voraussetzungen

    • Sie werden in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist beziehungsweise Spezialistin tätig.
    • Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
    • Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
    • ​​​​​​Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
    • Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
    • Sie sind mit einem entsprechenden Visum eingereist und haben die für die ICT-Karte erforderlichen Angaben bereits bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gemacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie nutzen den Online-Dienst, um die ICT-Karte nach Ihrer  Einreise zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
    • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
    • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
    • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
    • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
    • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
    • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
    • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vor Ablauf Ihres Visums stellen.

    Die ICT-Karte wird für Spezialisten und Führungskräfte für insgesamt höchstens 3 Jahre und für Trainees für höchstens 1 Jahr erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    100,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals) am 01.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en