Schulzeugnis Ersatz

    Verlust des Zeugnisses

    Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

    Beschreibung

    Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 55 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.

    Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an die Behörde für Schule und Berufsbildung wenden. Dort wird eine Übersicht geführt, welche Schulen bei Schulschließungen das Archiv der damaligen Schule führen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Ausweispapiere und weitere Belege, dass die Schule besucht wurde.

    Voraussetzungen

    Die Schule wurde besucht und dies kann belegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.
     
    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
    Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu zwei Wochen

    Kosten

    Für die Ausfertigung von Zweitschriften werden gemäß der Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993 Verwaltungsgebühren im Kostenrahmen von 6,80 € bis 60 € in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schulabschlusszeugnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en