Schulzeugnis Ersatz
Verlust des Zeugnisses
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Beschreibung
Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 55 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.
Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an die Behörde für Schule und Berufsbildung wenden. Dort wird eine Übersicht geführt, welche Schulen bei Schulschließungen das Archiv der damaligen Schule führen.
Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an die Behörde für Schule und Berufsbildung wenden. Dort wird eine Übersicht geführt, welche Schulen bei Schulschließungen das Archiv der damaligen Schule führen.
zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)
Aktuelles
Behörde für Schule und Berufsbildung
Beschreibung
Behörde für Schule und Berufsbildung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg
Kontaktperson
Schulwechsel
erforderliche Unterlagen
Ausweispapiere und weitere Belege, dass die Schule besucht wurde.
Voraussetzungen
Die Schule wurde besucht und dies kann belegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu zwei Wochen
Kosten
Für die Ausfertigung von Zweitschriften werden gemäß der Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993 Verwaltungsgebühren im Kostenrahmen von 6,80 € bis 60 € in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024
Stichwörter
Schulabschlusszeugnisse