• Reitbrook (Landkreis Reitbrook, Hamburg)
Schulzeugnis Ausstellung

Informationen zur Ausstellung eines Schulzeugnisses

Ein Schulzeugnis wird von der zuständigen Schule ausgestellt. Die Ausstellung der Zeugnisse an der jeweiligen besuchten Schule erfolgt automatisch. Eine Beantragung für die Fertigung eines Zeugnisses und dessen Ausgabe ist nicht erforderlich.

Beschreibung

Haben Sie ein Schulhalbjahr, Schuljahr oder einen Bildungsgang abgeschlossen? Das ausgestellte Zeugnis wird Ihnen am Zeugnisausgabetag von der Schule, die Sie besucht haben, ausgegeben.

Handelt es sich um ein Abschluss- oder Abgangszeugnis, so werden Ihnen zusätzlich beglaubigte Kopien des Zeugnisses ausgehändigt.
 
Hinweis: Die Ausstellung und Ausgabe der Zeugnisse an der jeweiligen besuchten Schule erfolgen automatisch. Eine Beantragung der ersten Ausstellung ist nicht erforderlich.

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

Aktuelles

Behörde für Schule und Berufsbildung

Beschreibung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ein Schulverhältnis und Schulbesuch.
 
Ein Abschlusszeugnis erhält, wer einen Bildungsgang erfolgreich
abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung bestanden hat und die Schule verlässt.
 
Abgangszeugnisse können unter bestimmten Voraussetzungen dann in Betracht kommen, wenn der besuchte Bildungsgang nicht erfolgreich abgeschlossen worden ist, aber die Schule verlassen wird.

Rechtsgrundlage(n)

Hamburg - § 8 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 | § 8 - Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 | gültig ab: 01.08.2011 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 9 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 4 bis 8 | § 9 - Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 4 bis 8 | gültig ab: 01.08.2013 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 10 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 9 und 10 | § 10 - Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 9 und 10 | gültig ab: 01.08.2017 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 11 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisarten, -formen und -inhalt | § 11 - Zeugnisarten, -formen und -inhalt | gültig ab: 01.08.2015 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 14 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Zeugnisarten | § 14 - Zeugnisarten | gültig ab: 01.08.2008 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 15 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse | § 15 - Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 17 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Abgangszeugnis | § 17 - Abgangszeugnis | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 18 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | § 18 - Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 19 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Form und Erteilung der Zeugnisse | § 19 - Form und Erteilung der Zeugnisse | gültig ab: 01.08.2017 (landesrecht-hamburg.de)

Verfahrensablauf

Die Ausstellung der Zeugnisse an der jeweiligen besuchten Schule erfolgt automatisch ohne Antrag, rechtzeitig bis zur Zeugnisausgabe und wird den anwesenden Schülerinnen und Schülern in der Regel am Zeugnisausgabetag am Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres ausgegeben.
 
Ist am Tage der Zeugnisausgabe eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund von Beurlaubung, Krankheit oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht anwesend, so ist das Zeugnis den Eltern oder bei Volljährigkeit der Schülerin oder dem Schüler in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln.

Fristen

Schuljahresende, Schulhalbjahresende oder Abgangsdatum

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung variiert, die Zeugnisse werden jedoch grundsätzlich bis zum vorgesehenen Ausgabetag erstellt. Der Zeugnisausgabetag ist grundsätzlich am Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres.
 
In der Regel wird das Zeugnis ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet und gesiegelt. Der Prozess kann einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch nehmen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 02.01.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Abschlusszeugnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en