Abendrealschule Aufnahme
Mittleren Schulabschluss im Zweiten Bildungsweg erwerben (anmelden)
Campus Zweiter Bildungsweg: Anmeldung für den Bildungsgang Abendschule (Mittlerer Schulabschluss)
Beschreibung
Der Bildungsgang Abendschule am Campus Zweiter Bildungsweg führt in einer einjährigen Ausbildung zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und in einer zweijährigen Ausbildung zum mittleren Schulabschluss. Die Unterrichtszeiten sind vormittags, nachmittags und abends.
Unterrichtsfächer
Deutsch, Mathematik, Englisch, Lernbereiche: Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften und Technik, Arbeit und Beruf.
Gegebenenfalls müssen die Schülerinnen und Schüler einen nach APO-Ca2B § 6 Absatz 4 auferlegten Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache belegen.
Unterrichtsfächer
Deutsch, Mathematik, Englisch, Lernbereiche: Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften und Technik, Arbeit und Beruf.
Gegebenenfalls müssen die Schülerinnen und Schüler einen nach APO-Ca2B § 6 Absatz 4 auferlegten Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache belegen.
zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)
Aktuelles
Behörde für Schule und Berufsbildung
Beschreibung
Behörde für Schule und Berufsbildung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg
Kontaktperson
Herr Berend Loges
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2096
Telefon mobil: +49 172 4033434
Fax: 71984
E-Mail: berend.loges@bsb.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Siehe: https://ca2b.hamburg.de/esa-msa-bewerbung/
- Ein Motivationsschreiben – Beantworten Sie die Frage: Warum möchten Sie unsere Schule besuchen?
- Ein ausgefülltes Anmeldeformular – bitte digital ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie keinen Drucker haben, bekommen Sie das Anmeldeformular in unserem Schulbüro.
- Ein aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Ihrer Unterschrift.
- Ein Lichtbild – kann in den Lebenslauf eingescannt sein.
- Hauptschulabschlusszeugnis/ESA-Zeugnis als Kopie.
- Eine Kopie von Ihrem Personalausweis / Identitätsdokument.
- Eine aktuelle Arbeitsbescheinigung (z. B. letzte Gehalts- oder Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber) oder ein Nachweis, dass Sie einen Haushalt mit Kind(ern) führen (= Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder)
Voraussetzungen
In einen Bildungsgang des Campus Zweiter Bildungsweg kann aufgenommen werden, wer
1. volljährig ist,
2. in der Freien und Hansestadt Hamburgs seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
3. mindestens in den zwei der Aufnahme an den Campus Zweiter Bildungsweg vorausgehenden Jahren keine allgemeinbildende Schule oder berufliche Vollzeitschule mit Ausnahme vollqualifizierender beruflicher Schulen besucht hat,
4. nicht bereits über den angestrebten oder einen gleichgestellten Abschluss verfügt,
5. an der Eingangsberatung am Campus Zweiter Bildungsweg teilgenommen hat,
6. über ausreichende Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Bildungsgang verfügt.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang Abendgymnasium gilt darüber hinaus, dass die aufgenommene Person bei Eintritt in die Schule berufstätig ist.
Die Berufstätigkeit muss mindestens während des Besuchs des ersten Ausbildungsjahres der Abendschule ausgeübt werden.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss in den Bildungsgang Abendschule MSA eintreten, können unmittelbar in das zweite oder dritte Semester aufgenommen werden, wenn auf Grund der Ergebnisse der Eingangsberatung sowie ihrer Vorkenntnisse zu erwarten ist, dass sie den Anforderungen gewachsen sein werden und schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Die Entscheidung trifft die Schule.
Wer keinen Wohnsitz oder Aufenthalt, jedoch einen Arbeitsplatz in der Freien und Hansestadt Hamburg innehat, kann aufgenommen werden, wenn Schulplätze vorhanden sind und die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass der Bildungsgang wohnortnah nicht oder nicht zeitlich angemessen belegt werden kann.
1. volljährig ist,
2. in der Freien und Hansestadt Hamburgs seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
3. mindestens in den zwei der Aufnahme an den Campus Zweiter Bildungsweg vorausgehenden Jahren keine allgemeinbildende Schule oder berufliche Vollzeitschule mit Ausnahme vollqualifizierender beruflicher Schulen besucht hat,
4. nicht bereits über den angestrebten oder einen gleichgestellten Abschluss verfügt,
5. an der Eingangsberatung am Campus Zweiter Bildungsweg teilgenommen hat,
6. über ausreichende Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Bildungsgang verfügt.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang Abendgymnasium gilt darüber hinaus, dass die aufgenommene Person bei Eintritt in die Schule berufstätig ist.
Die Berufstätigkeit muss mindestens während des Besuchs des ersten Ausbildungsjahres der Abendschule ausgeübt werden.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss in den Bildungsgang Abendschule MSA eintreten, können unmittelbar in das zweite oder dritte Semester aufgenommen werden, wenn auf Grund der Ergebnisse der Eingangsberatung sowie ihrer Vorkenntnisse zu erwarten ist, dass sie den Anforderungen gewachsen sein werden und schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Die Entscheidung trifft die Schule.
Wer keinen Wohnsitz oder Aufenthalt, jedoch einen Arbeitsplatz in der Freien und Hansestadt Hamburg innehat, kann aufgenommen werden, wenn Schulplätze vorhanden sind und die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass der Bildungsgang wohnortnah nicht oder nicht zeitlich angemessen belegt werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-C2BAPOHArahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-C2BAPOHArahmen
Rechtsbehelf
Die Entscheidung über die Aufnahme stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen eine Entscheidung können Sie in der im Schreiben angegebenen Frist Widerspruch bei der absenden Stelle einlegen. Ein erfolgloser Widerspruch ist kostenpflichtig.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Schule auf und lassen sich dort beraten. In der Schule erhalten Sie die erforderlichen Anmeldeunterlagen.
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de,
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de,
Fristen
Der Bildungsgang startet jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.
Informationen über den genauen Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren erhalten Sie von:
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de
Informationen über den genauen Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren erhalten Sie von:
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist bis zum Beginn des Schuljahres (bei Beginn im Winterhalbjahr zum Beginn des Halbjahres) abgeschlossen. Abweichende Zeiten werden auf der Webseite veröffentlicht oder können im Schulbüro erfragt werden.
Kosten
Für den Besuch des Campus Zweiter Bildungsweg fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Loges, Berend am 27.12.2023
Stichwörter
Zweiter Bildungsweg