Abendgymnasium Aufnahme
Abitur in Teilzeit im Zweiten Bildungsweg erwerben (anmelden)
Campus Zweiter Bildungsweg: Anmeldung für den Bildungsgang Abendgymnasium
Beschreibung
Der Bildungsgang Abendgymnasium führt Berufstätige in einer drei- oder vierjährigen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht findet am Campus Zweiter Bildungsweg in einem Nachmittags- und einem Abendangebot statt. Bei entsprechender Motivation und Eignung kann die Lerngruppe „Abitur Online“ gewählt werden, in der bis zu 40 Prozent des Unterrichts online erteilt wird.
Die dreijährige Ausbildung am Abendgymnasium gliedert sich in die Vorstufe (ein Jahr) und die Studienstufe (zwei Jahre). Der Unterrichtsumfang in der Studienstufe beträgt mindestens 22 Unterrichtsstunden je Woche (teilzeitschulischer Bildungsgang parallel zu einer Berufstätigkeit), Bei der vierjährigen Ausbildung ist ein Vorbereitungsjahr vorangestellt.
Unterrichtsfächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik sowie im Rahmen des schulischen Angebots nach Wahl der Schülerinnen und Schüler ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und eine Naturwissenschaft. Darüber hinaus werden nach dem Angebot der Schule weitere Fächer gewählt. Gegebenenfalls müssen die Schülerinnen und Schüler eine zweite Fremdsprache belegen. Außerdem kann den Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls nach APO-Ca2B § 6 Absatz 4 Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache auferlegt werden. In der Studienstufe werden Profilbereiche belegt.
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife; frühestens nach dem ersten Jahr der Studienstufe kann die Fachhochschulreife unter bestimmten Bedingungen zuerkannt werden. Der Übergang vom Vorbereitungsjahr in die Vorstufe setzt den Erwerb des mittleren Schulabschlusses voraus der im Vorbereitungsjahr erworben werden kann.
Information und Anmeldung
Der Bildungsgang startet jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.
Informationen über den genauen Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren erhalten Sie von:
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de,
Die dreijährige Ausbildung am Abendgymnasium gliedert sich in die Vorstufe (ein Jahr) und die Studienstufe (zwei Jahre). Der Unterrichtsumfang in der Studienstufe beträgt mindestens 22 Unterrichtsstunden je Woche (teilzeitschulischer Bildungsgang parallel zu einer Berufstätigkeit), Bei der vierjährigen Ausbildung ist ein Vorbereitungsjahr vorangestellt.
Unterrichtsfächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik sowie im Rahmen des schulischen Angebots nach Wahl der Schülerinnen und Schüler ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und eine Naturwissenschaft. Darüber hinaus werden nach dem Angebot der Schule weitere Fächer gewählt. Gegebenenfalls müssen die Schülerinnen und Schüler eine zweite Fremdsprache belegen. Außerdem kann den Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls nach APO-Ca2B § 6 Absatz 4 Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache auferlegt werden. In der Studienstufe werden Profilbereiche belegt.
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife; frühestens nach dem ersten Jahr der Studienstufe kann die Fachhochschulreife unter bestimmten Bedingungen zuerkannt werden. Der Übergang vom Vorbereitungsjahr in die Vorstufe setzt den Erwerb des mittleren Schulabschlusses voraus der im Vorbereitungsjahr erworben werden kann.
Information und Anmeldung
Der Bildungsgang startet jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.
Informationen über den genauen Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren erhalten Sie von:
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de,
zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)
Aktuelles
Behörde für Schule und Berufsbildung
Beschreibung
Behörde für Schule und Berufsbildung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg
Kontaktperson
Herr Berend Loges
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2096
Telefon mobil: +49 172 4033434
Fax: 71984
E-Mail: berend.loges@bsb.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Siehe: https://ca2b.hamburg.de/anmeldung/
- Vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen.
- Ein Anschreiben, in dem Sie auch die Gründe für Ihren Schulbesuch angeben.
- Ein aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Ihrer Unterschrift.
- 3-jähriger Bildungsgang: Zeugnis über den Realschulabschluss / mittleren Bildungsabschluss MSA.
- 4-jähriger Bildungsgang: Zeugnis über den Hauptschulabschluss / ersten Bildungsabschluss ESA
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung oder über die Führung eines Haushaltes mit einer erziehungspflichtigen Person.
- Eine aktuelle Arbeitsbescheinigung (z. B. letzte Gehaltsbescheinigung) oder den Nachweis der Arbeitssuche (Arbeitsamt / Jobcenter) oder den Nachweis, dass Sie einen Haushalt mit Kind(ern) führen (Geburtsurkunde).
- Ein Lichtbild, das auch z. B. in den Lebenslauf eingescannt sein kann.
- Eine Kopie Ihres Personalausweises / Ihres Identitätsdokuments.
Voraussetzungen
In einen Bildungsgang des Campus Zweiter Bildungsweg kann aufgenommen werden, wer
1. volljährig ist,
2. in der Freien und Hansestadt Hamburgs seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
3. mindestens in den zwei der Aufnahme an den Campus Zweiter Bildungsweg vorausgehenden Jahren keine allgemeinbildende Schule oder berufliche Vollzeitschule mit Ausnahme vollqualifizierender beruflicher Schulen besucht hat,
4. nicht bereits über den angestrebten oder einen gleichgestellten Abschluss verfügt,
5. an der Eingangsberatung am Campus Zweiter Bildungsweg teilgenommen hat,
6. über ausreichende Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Bildungsgang verfügt.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang Abendgymnasium gilt darüber hinaus: Aufgenommen wird, wer
- die für die Aufnahme am Campus Zweiter Bildungsweg geltenden Aufnahmebedingungen erfüllt und eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule abgeschlossen oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat und
- berufstätig ist und
- den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben hat (vierjährige Ausbildung) oder
- den mittleren Schulabschluss erworben hat (dreijährige Ausbildung).
Wer keinen Wohnsitz oder Aufenthalt, jedoch einen Arbeitsplatz in der Freien und Hansestadt Hamburg innehat, kann aufgenommen werden, wenn Schulplätze vorhanden sind und die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass der Bildungsgang wohnortnah nicht oder nicht zeitlich angemessen belegt werden kann.
Die Berufstätigkeit muss während des Besuchs des Bildungsgangs Abendgymnasium mit Ausnahme der letzten drei Semester ausgeübt werden.
1. volljährig ist,
2. in der Freien und Hansestadt Hamburgs seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
3. mindestens in den zwei der Aufnahme an den Campus Zweiter Bildungsweg vorausgehenden Jahren keine allgemeinbildende Schule oder berufliche Vollzeitschule mit Ausnahme vollqualifizierender beruflicher Schulen besucht hat,
4. nicht bereits über den angestrebten oder einen gleichgestellten Abschluss verfügt,
5. an der Eingangsberatung am Campus Zweiter Bildungsweg teilgenommen hat,
6. über ausreichende Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Bildungsgang verfügt.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang Abendgymnasium gilt darüber hinaus: Aufgenommen wird, wer
- die für die Aufnahme am Campus Zweiter Bildungsweg geltenden Aufnahmebedingungen erfüllt und eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule abgeschlossen oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat und
- berufstätig ist und
- den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben hat (vierjährige Ausbildung) oder
- den mittleren Schulabschluss erworben hat (dreijährige Ausbildung).
Wer keinen Wohnsitz oder Aufenthalt, jedoch einen Arbeitsplatz in der Freien und Hansestadt Hamburg innehat, kann aufgenommen werden, wenn Schulplätze vorhanden sind und die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass der Bildungsgang wohnortnah nicht oder nicht zeitlich angemessen belegt werden kann.
Die Berufstätigkeit muss während des Besuchs des Bildungsgangs Abendgymnasium mit Ausnahme der letzten drei Semester ausgeübt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B)
Hamburg - APO-Ca2B | Landesnorm Hamburg | Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B) vom 26. Oktober 2022 | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - APO-Ca2B | Landesnorm Hamburg | Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B) vom 26. Oktober 2022 | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Rechtsbehelf
Die Entscheidung über die Aufnahme stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen eine Entscheidung können Sie in der im Schreiben angegebenen Frist Widerspruch bei der absenden Stelle einlegen. Ein erfolgloser Widerspruch ist kostenpflichtig.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Schule auf und lassen sich dort beraten. In der Schule erhalten Sie die erforderlichen Anmeldeunterlagen.
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de,
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de,
Fristen
Der Bildungsgang startet jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres.
Informationen über den genauen Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren erhalten Sie von:
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de
Informationen über den genauen Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren erhalten Sie von:
Campus Zweiter Bildungsweg
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Tel.: 428 848-0, www.ca2b.de
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist bis zum Beginn des Schuljahres (bei Beginn im Winterhalbjahr zum Beginn des Halbjahres) abgeschlossen. Abweichende Zeiten werden auf der Webseite veröffentlicht oder können im Schulbüro erfragt werden.
Kosten
Für den Besuch des Campus Zweiter Bildungsweg fallen keine Kosten an. Der Unterricht in der privaten Schule ist kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bildungsgang wird auch an der privaten Schule Brecht-Abendgymnasium angeboten. Der Unterricht in der privaten Schule ist kostenpflichtig. Für den Besuch des Campus Zweiter Bildungsweg fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Loges, Berend am 26.10.2023
Stichwörter
Zweiter Bildungsweg