Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkte anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Verwendung von Biozidprodukten für Begasungen oder für Verwendungen von Biozid-Produkten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Verwendung von Biozidprodukten für Begasungen oder für Verwendungen von Biozid-Produkten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Fr 10-13, Do 14-16 Uhr
erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referierende und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
- genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
- erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachkundelehrgänge nach der Gefahrstoffverordnung für die Verwendung von Biozid-Produkten
- Das Konzept ist spezifisch für die betrachteten Biozid-Produkte und Verwendungen gestaltet.
- Sie verfügen über fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Rechtsgrundlage(n)
§ 15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 512, 522, 523 (Biozid-Produkte)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 512, 522, 523 (Biozid-Produkte)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Der Anerkennungsbescheid enthält Informationen, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.
Der Anerkennungsbescheid enthält Informationen, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag ein, aus dem hervorgeht, für welche Verwendung von Biozid-Produkten der Lehrgang die geforderte Sachkunde vermitteln soll. Dem Antrag fügen Sie Unterlagen zum Lehrgang bei, die der Behörde eine Beurteilung ermöglichen, ob der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wenn die Behörde weitere Unterlagen oder Angaben braucht, teilt sie Ihnen dies mit und Sie müssen diese nachreichen.
Wenn die Behörde Ihren Antrag geprüft hat, bekommen Sie einen Bescheid.
Wenn die Behörde weitere Unterlagen oder Angaben braucht, teilt sie Ihnen dies mit und Sie müssen diese nachreichen.
Wenn die Behörde Ihren Antrag geprüft hat, bekommen Sie einen Bescheid.
Fristen
Sie müssen keine gesetzlich vorgegebenen Fristen einhalten.
Die Anerkennung für diese Sachkundelehrgänge wird in der Regel auf drei Jahre befristet.
Die Anerkennung für diese Sachkundelehrgänge wird in der Regel auf drei Jahre befristet.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Monate; falls Unterlagen nachgereicht werden müssen, auch länger
Kosten
Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zur Verwendung von Biozid-Produkten wurden 2021 grundlegend umgestaltet, um sie den Vorgaben der europäischen Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 anzupassen. Dies betrifft auch die Anforderungen an die Sachkunde beziehungsweise die anerkannten Lehrgänge.
Die notwendigen Anpassungen des Technischen Regelwerks (TRGS) an diese Änderungen der GefStoffV sind noch in der Erarbeitung (Stand: Januar 2024). Deshalb können die TRGS derzeit nur mit Einschränkungen über Anforderungen an Sachkundelehrgänge informieren. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Informationen zu geforderten Lehrgangsinhalten und -durchführung an die Anerkennungsbehörde.
Die notwendigen Anpassungen des Technischen Regelwerks (TRGS) an diese Änderungen der GefStoffV sind noch in der Erarbeitung (Stand: Januar 2024). Deshalb können die TRGS derzeit nur mit Einschränkungen über Anforderungen an Sachkundelehrgänge informieren. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Informationen zu geforderten Lehrgangsinhalten und -durchführung an die Anerkennungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schröder, Bettina Dr. am 17.01.2024
Stichwörter
Anerkennung für Verwendung Biozid-Produkte