Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkte anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
    Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Verwendung von Biozidprodukten für Begasungen oder für Verwendungen von Biozid-Produkten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen.
    Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 10-13, Do 14-16 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referierende und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
    • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
    • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachkundelehrgänge nach der Gefahrstoffverordnung für die Verwendung von Biozid-Produkten
    • Das Konzept ist spezifisch für die betrachteten Biozid-Produkte und Verwendungen gestaltet.
    • Sie verfügen über fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 512, 522, 523 (Biozid-Produkte)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren
    Der Anerkennungsbescheid enthält Informationen, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag ein, aus dem hervorgeht, für welche Verwendung von Biozid-Produkten der Lehrgang die geforderte Sachkunde vermitteln soll. Dem Antrag fügen Sie Unterlagen zum Lehrgang bei, die der Behörde eine Beurteilung ermöglichen, ob der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
    Wenn die Behörde weitere Unterlagen oder Angaben braucht, teilt sie Ihnen dies mit und Sie müssen diese nachreichen.
    Wenn die Behörde Ihren Antrag geprüft hat, bekommen Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Sie müssen keine gesetzlich vorgegebenen Fristen einhalten.
    Die Anerkennung für diese Sachkundelehrgänge wird in der Regel auf drei Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 Monate; falls Unterlagen nachgereicht werden müssen, auch länger

    Kosten

    Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zur Verwendung von Biozid-Produkten wurden 2021 grundlegend umgestaltet, um sie den Vorgaben der europäischen Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 anzupassen. Dies betrifft auch die Anforderungen an die Sachkunde beziehungsweise die anerkannten Lehrgänge.
    Die notwendigen Anpassungen des Technischen Regelwerks (TRGS) an diese Änderungen der GefStoffV sind noch in der Erarbeitung (Stand: Januar 2024). Deshalb können die TRGS derzeit nur mit Einschränkungen über Anforderungen an Sachkundelehrgänge informieren. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Informationen zu geforderten Lehrgangsinhalten und -durchführung an die Anerkennungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schröder, Bettina Dr. am 17.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Anerkennung für Verwendung Biozid-Produkte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en